Mannheim
Compact Memory

Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1885-01-01 · VII. (1885) · page 135

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
VII. (1885)
Date
1885-01-01
Page
– (sequence 135)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2418846-2418857--1274-2420166
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

131 Themata als einer ihrem Wortlaut folgenden Interpretation an sich tragen. — Auch über die Litteratur der Talmude und Midraschim werden (S. 208 ff.) viele schäzenswerte Aufklärungen dargeboten, auf die wir hier nur im Allgemeinen verweisen können. Die systematisch geordnete, kurzgefasste aber aus den verschiedensten Quellen geschöpfte reichhaltige Sammlung der in denselben enthaltenen Glaubens- und Sittenlehren (S. 297 ff.) gewährt eine klare und volle Uebersicht über die religiösen und ethischen Anschauungen, die zur Zeit der Tanaiten und Amoräer die geistige Grundlage des Judentums bildeten und eine dauernde Bedeutung für dasselbe gewonnen haben. 19. ספר והזהיר לסדר ויקרא במדבר• ♦ וקראחי שם ביאורי ענפי יהירה ממני ישראל מאיר סרייאמאו• Das Buch Wehishir zu Leviticus und Numeri, edirt und commentirt von J. M. Freimann. Warschau 1880, 8. 18 und 295 S. Schon aus dem ersten Teile dieses Werkes (1873 erschien eff) war zu ersehen, dass dasselbe zumeist Compilationen und Wiederholungen aus Talmud und Midrasch enthält und im Ganzen sehr wenig Selbständiges darbietet. Auf die gleiche Wahrnemung führt auch die Betrachtung des weiteren Inhalts desselben, der nun als zweiter Teil uns vorgelegt wird. Weitläufige Darstellungen der talmudischen Halacha, durcbflochten von Auszügen aus den groszen Halachot und verbunden mit Copien aus den midraschischen Erläuterungswerken, gestalten sich unter der Hand des Verfassers zu Lehr- Verträgen, die, auf die pentateucbischen Perikopen verteilt, in ihrer Art allerdings ein in sich geschlossenes Ganzes darbieten, aber ihr Thema weder erschöpfen noch gedanklich durchdringen. Wenn von irgend einem Buche, das den früheren Jahrhunderten entstammt, gesagt werden kann, dass das respeetable Alter desselben bei Weitem noch nicht dessen inhaltlichen Wert verbürge, so besonders von dieser Schrift, deren Verfasser durchwegs von Vorgängern abhängig ist Anregender als das Buch ist der Commentar, der zwar zu weit in das pilpulistische Gebiet hinausführt, aber doch auch manche interessante Bemerkung enthält, die besprochen zu werden verdient. S. 1 übersieht der Herausgeber, dass Maim Maach. ass. 6, 10 ein in Damaskus beobachtetes Verfahren registrirt (s. Ittur II, 26). — S. 6 Z. 5 müszte, da der Verfasser hier wie gewöhnlich von Hai. gedol. und Scheeltot abhängig ist, gelesen werden: להלקותו [ולעבדיו] בבזיח♦ Der Herausgeber weist (Note3) auf den Widerspruch in lezterem Werke hin, indem in No. 67a der Schluszpassus להלקותו בבשעורה lautet, währenddem No. 92 לעברו רר׳ Er verändert daher, da schon Chul. 93 b die leztere LA. darbietet und die Decisoren keine andere kennen, auch להלקיתו No. 67 in Der Verfasser der Scheeltot scheint aber in der That nicht angenommen zu haben, dass die Beseitigung des Schuldigen in jedem Falle erforderlich ist, sie gilt ihm, wie aus dem Eingänge zu No. 92 (את״ל ביון ״ מעברען ליה מיהו שיעוריה בכמה) ersichtlich ist, als die härtere Maszregel und wenn er am Schlüsse dennoch die talmudische Norm aufnimmt, die unter dieser 9*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.