Mannheim
Compact Memory

Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1885-01-01 · VII. (1885) · page 54

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
VII. (1885)
Date
1885-01-01
Page
– (sequence 54)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
86% known words query
IRI
…/2418846-2418857--1193-2420085
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

50 Jahre 1452 begleitete er den Sultan auf der Fahrt von Adrianopel nach dem neu angelegten Orte Jini-Hassar 1). Dort stellte der Sultan ihm und seinen Nachkommen ein Decret aus, in welchem er Jakob Hekim, ״den Galenus und Hippokrates seines Zeitalters“ und seine Nachkommen für alle Zeit von jedweder Steuer und Abgabe frei machte2). Etwa neun Monate darauf kam diese Urkunde, die ihrem Inhaber eine Auszeichnung verlieh, wie sie nur selten jemandem zu Teil wurde, demselben abhanden, weshalb der Sultan ihm einen neuen Freibrief desselben Inhalts ausfertigen liess3). Bald darauf begann die Belagerung Konstantinopels und als Mohammed II. seine Residenz dorthin verlegte, erhielt auch Hekim, der inzwischen den älteren Freibrief wieder aufgefunden hatte und nun ein doppelt bezeugtes Erbprivilegium besass, seinen Wohnsiz daselbst. Den in Konstantinopel bereits wohnhaft gewesenen wie den von Mohammed II. dort angesiedelten Juden wurde damals eine zweifache Steuer aufgelegt und zwar eine Kopf- Steuer (Basch charagi), die durch ein von der Regierungsbehörde geführtes Verzeichniss der Steuerpflichtigen controlirt wurde und eine Collectivsteuer, die von den Gemeinden aufzubringen war und von ihnen auf die einzelnen Mitglieder repartirt wurde. Leztere (Da atgaschi), die sie ursprünglich für das Recht, ihren eigenen von der Regierung bestätigten Oberrabbiner zu haben, zu entrichten hatten, blieb auch später, nachdem die Einrichtung des Oberrabbinates nur von kurzer Dauer gewesen war, noch bestehen4). Auch מוחרם ברשי שנח תתנ״ה למספרם היא שנת הרי״א למב״י• Das Jahr des Regierungsantritts Mohammed’s II. wurde durch das Menemonicon ארי" ה מלך bezeichnet. *)בשנה השני למלכו בנה עיר קטנה במקום הנקרא היום אקינדי בורון ויקרא שמה בוגאו קיסין ונקראת היום ייני הסר אשר מאחרי גאלטה ויבא המלך לראות את העיר ואת הבנין [אשר בנו] עבדיו ויבא אתו את הרופא• 2) Aus den Worten 'q הרופא ס' בן חח' הרופא geht hervor, dass auch Hekim’s Vater Arzt gewesen ist. Der Freibrief ist vom Monat Rebia 856 d. H. datirt. 3) Datirt in Adrianopel im Moharem 857 d. H. וזה המם הב׳ יקרא בל' הישמעאלים דא אתגאשי פי' כי בו הותרו(4 היהודים להיות להם רב מנהג (מנהיג •0 בהורמנא דמלכותא ולא נודע אם המלך הטילו על היהודים כאחד מחקי המלך או'אם היהודים בקשו מהמלך להיות להם הרב הנז' ובשבילו קבלו עליהם לתת המם השני הזה הנז' וכין כך וב״ב ענין הרב הנז' לא עמד בעו' שרבו כי אם ומן מעוט מזעיר• Der von Mohammed II. ernannte Oberrabbiner war bekanntlich Mose Kapsali (s. Grätz Gesch. Bd. 8 Note 7.) Mose יעשרי□ וארבע der die Briefe der Gegner Kapsali’s an Josef Kolon sandte, ist derselbe, der nach einem Epigraph bei Dukes (Ltbl. J. Or. 1848 S. 309) □'משה עשר (fehlerhaft auch עשריא und משהיא) genannt wird. Im Jahre 1427, in welchem die von

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.