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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1885-01-01 · VII. (1885) · page 9

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
VII. (1885)
Date
1885-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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5 durch die gezeigt wird, in welcher Weise die schriftliche Sazung zu verstehen und in Anwendung zu bringen ist, wurde auf dem Wege ununterbrochener Ueberlieferung tradirt und erhalten. Mit der Statuirung dessen war das pharisäische Princip dargelegt und jedem Versuche, die Autorität der mündliehen Lehre in Zweifel zu ziehen, von vornherein begegnet. Für die antisadducäische Tendenz in der kurzen Relation über die Ueberlieferung in dem biblischen Zeitalter, mit der der Tractat Abot eingeleitet wird, zeugt auch der Umstand, dass die Priester mit auffälligem Schweigen übergangen werden.1) Dem Priestertume, für das der von ihm getragene Sadducäismus eine bevorrechtete Stellung beanspruchte, wird damit jeder Anteil an der Erhaltung und Fortbildung der Tradition abgesprocheu und einer Geltendmachung einer Autorität desselben auf dem Gebiete der Gesezeslehre der Boden entzogen. Welche Umstände die Entstehung des Tractates Abot veranlasst haben, ist somit klar; ebenso ist es leicht zu verstehen, dass die Sammlung der im Namen der ״Väter“ überlieferten Sprüche in die Mischna aufgenommen werden musste. Das Verhältniss des Tractates Abot zur Halacha besteht darin, dass in ihm der sinaitische Ursprung ihres Inhalts dargethan und ihr Beglaubigung durch geschichtliche Zeugnisse aller Zeitalter verliehen wird. Dass er nun der Ordnung Nesikin zugeteilt und zwar in die mit dem Tractate Synhedrin in inhaltlichem Connexe stehenden Teile der Mischna eingereiht wurde, kann demgemäss nicht auffallend erscheinen. Dieser Platz gebührte ihm nicht blos aus dem Grunde, dass er das Verzeichniss der Synhedrialhäupter in dem vergangenen Zeitalter enthält2), sondern auch weil die Autorität der mündlichen Lehre, die durch dieselben vertreten wurde, hier in ihr Recht eingesezt wurde. Es ist dabei auch in Erwägung zu ziehen, dass die Sadducäer ein in ihrem Sinne ausgearbeitetes System des jüdischen Strafrechts geschaffen hatten und daher gerade der Tractate Synhedrin, durch dessen Inhalt die darin enthaltenen Bestimmungen desavouirt wurden, ein specifisch J) Dies bemerkt auch Bloch, Einblicke in d. Gesch d. talm. Lit. S. 13. 2) Frankel, Monatsschrift 1858, S. 422.

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