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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1883-01-01 · V. und VI. (1883) · page 214

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
V. und VI. (1883)
Date
1883-01-01
Page
– (sequence 214)
Language
German
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210 30• קונטרס תר״יג סיפר ומינה שירים וספרים ומאמרים על תר״יג מצית התירה אספתי . - אני אהרן יעללינעלן (Verzeichntes von Schriften über die 613 pentateuchischen Sazungen von Dr. Jellinek) Wien, Winter 1878, 48 S. אגרת בקורת או הערות והוספות לס׳ קונטרס תר״יג מאת שז״חה .31 Brief, Anmerkungen und Zusäze zu genanntem Verzeichnisse enthaltend, von S. S. H[alberstamm], Sonderabdruck aus ״Hamagid“ 1878) kl. 8. 12 S. 31. Von Versuchen, die Anzal der in dem Pentateuche enthaltenen Gesezesvorschriften ziffermäszig festzustellen, wird uns aus dem Zeitalter der Thanaim nichts berichtet. Zwar kennt die Mischna sechs und dreiszig Vorschriften, auf deren Uebertretung die Karetstrafe gesezt ist (Karetot 1,1), findet E. Elieser b. Hyrkanos die Mahnung, den Fremden mit Schonung zu behandeln, in eben so vielen oder nach anderer Version in sechs und vierzig Stellen der Thora ausgesprochen (Bab. mez. 59 b) und macht E. Simon b. Jochai drei Abschnitte derselben namhaft, von denen eine jede gegen sechzig Gesezesbestimmungen in sich fasst (Pesikta Ed. Buber 51b)1), allein, dass derartige Angaben auch bezüglich der übrigen biblischen Normen bestanden, ist unerwiesen. Wird ja, wo es nahe lag, an solche Zälungen zu erinnern, nichts davon erwähnt, und den Soferim, aus denen die amoräischen Interpreten Zäler machen, wol nachgesagt, dass sie die halachischen Vor- Schriften je nach ihrer Zusammenhörigkeit unter eine Zal gebracht (Sehekalim 5, 1;, oder die Buchstaben der Thora gezält (Kid. 30 a), nicht aber auch, dass sie etwa die Anzal der in dem biblischen Geseze befassten Vor- Schriften festgestellt haben. Wie die Mischna, wissen auch der ältere Midrasch und die palästinische Gemara nichts von einer Gesammtanzal derselben und taucht erst im b. Talmud ein Ausspruch E. Simlai’s auf, nach welchem in der Thora 613 Sazungen und zwar 248 Ge- und 365 Verbote aufgestellt sind (Maccot 23 b vgl. Nachmani zu המצוח 'D Einl. No. I),2) ohne dass dafür eine ent- *) Vgl. über diese Stelle Ibn Musa 4 נתיב מצותיך b -6 a und Buber Comm. a. a. 0.?) In Sifre II, 76 (Ed. Friedm. 90 b) hat es den Anschein, als ob bereits Simon b. Asai leztere Zal bekannt gewesen wäre. In E. Hillel’s Comm. z. st. findet sich nämlich die la. ג' מאות וששים וחמש לא העשה ^ür ג' מצית עשה *n dem edirten Texte (s. Friedm. Note 3 und Pardo z. St.), allein leztere Fassung ist auch durch das Ci tat in Jalkut I, 884 bezeugt, währenddem man in ersterer nur die Frucht einer jüngeren Correctur erblicken kann. Dieser Passus bedarf übrigens der Eichtigstellung. Elia Wilna ist nahe daran, das Eichtige zu treffen, allein sein Vorschlag

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