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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1883-01-01 · V. und VI. (1883) · page 200

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
V. und VI. (1883)
Date
1883-01-01
Page
– (sequence 200)
Language
German
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196 der vom Verf. angeführten Bemerkung של הצרפתי הוא זה ואינן נדון (ib.) ist E. Tarn gemeint (vgl. zu Maor Succa c. 3, Hajaschar No. 17, Tos. Jebam. 122 a). — Der Passus בבקיאות * בפרשנדתא (I*3• k♦ Scheschet Eesp. No. 369) enthält keine Anspielung auf Raschi’s Bibelerklärungen (S. 15 A. 2); es ist, da zugleich auch Chananel genannt wird, sein Talmudcommentar gemeint, vgl. übrigens Ephodi p. 17, 41. — Dass gerade französische Rabbiner, die als solche beamtet waren, in der Literatur jenes Zeitalters zuerst erwähnt werden, geht aus den Belegstellen (S. 23, A. 5) nicht so ganz hervor. Mit הרב שבעירך (Hajaschar 81 a) ist ein Regensburger Rabbiner gemeint (80 הרב בישובי d zweimal). Indess wird Elia v. Paris als solcher genannt. הרב מנהע עירך? d ידך (הרב -) מנהיג עירך vgi. 74c... ר' אליהו זצ״ל שאין העזרה)• s. 42 glaubt der Verf. annemen zu dürfen, dass תוספות «Zusäze zum Talmud״ bedeute In der in Jahrb. 4. S. 190 A. angeführte Notiz wird indess ausdrücklich bemerkt, dass in solchen zunächst beabsichtigt war, den Raschi-Commentar durch weitere Ausführungen und Discussionen zu ergänzen, vgl. auch Resp. Binjamin Seeb 90 a מצאתי בקונררם ישן משם ספר הנקרא ימות עולס המתחיל מאדם הראשון עדחכמי התוספות וז״ל ואחרי רש״י באו זרע זרעו רש״י ור״ת וחברו חבורים לבאר דבריו ולהוסיף עליהם (der im Jabrb das. ausgesprochene Zweifel wird durch diese Stelle erledigt). — Ueber den Buchstaben ף (S. 58 a) vgl. auch Kolbo No. 11 und 122, Orehot Chajim 15 a. — Dass die Talmudjünger im Hause des Lehrers Logis erhielten (s. S. 57), geht auch aus B. d. Fr. 996 hervor. Dasselbe gilt auch für Deutschland. Meir b. Baruch hatte in seinem Hause mehrere Zimmer für seine Zöglinge (s. Resp M. b. B. Ed. Cremona 108) vgl. auch 0. S. II. 172 Resp. Ch. 0. Sar. 183. — Zu S. 60 A. 5 vgl. Tos. Succa 45 a. Im (2. Kap. S.62—91), in welchem der Verf. den Rückgang der geistigen Cultur in der französischen Judenheit während des 13. Jahrhunderts nachweist, wird besonders auch die Theilname der Nordfranzosen im Kampfe gegen Maimuni, dessen Verlauf in Jahrb. 4(S.l—33) dargestellt wurde, in Betracht genommen. Die Behauptung, dass R. Tarn, wenn er gelebt, sich auf Seite der Maimunisten gestellt hätte (S. 70), ist durchaus unzutreffend, er wittert schon Kezerei in einer den Entscheidungen der Altvordern widersprechenden rituellen Einrichtung (Hajaschar 75b וקרוב למינות ךןא• — Die Stelle ועל הרוב יקה שתי נשים dem pseudo-maimunischen Schreiben (S. 73) ist nicht so zu verstehen, dass die Meisten zwei Frauen haben, sondern nach dem Tode der ersten noch eine zweite heiraten. — Von ganz besonderem Interesse ist ein in Kap, 3 (S. 92—106) mitgetheiltesDocument, eine jüdische ״Schulverfassung“ aus dem 13. Jahrhunderte. Der Text desselben findet sich in einem Codex zwischen einem Semak mit Nachträgen und dem □עץ חרי von Chajim Or. Sarua (s. Steinsch. H. B. 16 S. 18, dem Verf. S. 264 unbekannt). Nach dem Verf. ist dieselbe französischen Ursprungs; es könnte aber auch sein, dass sie aus der Provence stammt Nähere Anhaltspunkte fehlen noch. —

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