Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- V. und VI. (1883)
- Date
- 1883-01-01
- Page
- – (sequence 187)
- Language
- German
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183 tar, und ist die Reimsilbe, mit der die einzelnen Zeilen schlieszen , von Vornherein so gewählt, dass die Jahreszahl in demselben in passender Weise angebracht werden kann. S. B. wurde von J. E. als eine Gelegenheitsschrift betrachtet, die er auf Verlangen eines Schülers, dem die frühere in grammatischen Schriften desselben nicht zugänglich waren, verfasste, und er hat wol kaum nach Vollendung derselben dem Verlangen Ausdruck gegeben, noch weiter an derartiger Weisheit zuzunemen. Sie gehört überhaupt nicht nach Italien , da die Art, in der er von den dortigen Juden spricht, darauf hinweist, dass er sich nicht unter ihnen aufhält (vgl. zu S. B. 20b □־'□ בארץ אדוiplöri 18a. Mosnajim Ed. Heidenh. 21a). Aller Wahrscheinlichkeit nach ist es , wie auch Bacher (S. 25) argumentirt, in Frankreich geschrieben und zwar 1156—1157, da bereits der Exodus-Commentar citirt wird (43) und ein Zusaz nachträglicher Revision bei diesem Schriftchen kaum anzunemen ist Vielleicht war Rhodez als Ort der Abfassung notirt und wurde durch ein Missverständndniss dieses mit Rom verwechselt und danach auch das Epigraph zum P.-C. von einem Copisten hieher versezt Die Frage, wann J. E. m Aegypten gewesen (St. 70) findet ihre theilweise Erledigung, wenn die Abfassungszeit des Sefat Jeter festgestellt und die Spuren der Benuzung der Kritiken Donasch’s gegen Saadja, die er daselbst erst kennen gelernt hat, genau ermittelt sind. Aus J. E.’s eigenen Worten (S. B. 15 a) wäre zwar zu entnemen, dass er die genannte Schrift vor 1145 in Lucca geschrieben, allein nachdem Bacher (S. 10 ff.) durch eine nähere Untersuchung des bisher ungedruckt gebliebenen Jesod Dikduk zu der Entdeckung gelangt ist, dass dieses auch unter dem Titel שפח יחך citirt wird und dieser Titel, sowie das Einleitungsgedicht zu S. J. zu diesem Werke gar nicht passen , so kann ich mich der Vermutung gar nicht erwehren, dass beide nicht zu der unter diesem Namen veroffentlichten Schrift , sondern zu dem grammatischen Werke gehören und J. E. a. a. 0. anch nur das grammatische Werk gemeint hat. Die längere Erörterung über □חיי (Bacher S. 13) hatte in einem Werke, das einem Manne dieses Namens gewidmet ist , ihren passenden Plaz gefunden. Gewiss ist aber, dass in dem 1145 verfassten Zachot (Ed. Lippmann 36 a) und in S. ha-Schem 3b auf eine Stelle in Dunasch’s Streitschrift gegen Saadja Bezug genommen ist. Auch die anderen Dunasch־ gedichte zu dem 1145 verfassten grammatischen Werke Zachot beweist nur , dass Ibn Esra damals schon an Jahren vorgerückt, aber nicht, dass er dem Greisenalter nahe war. Ueber die anderen dem Datum der Notiz scheinbar wiedersprechenden Angaben s. Halberstamm (Einl. zu ם׳ חעכור s. 13, 14).