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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1883-01-01 · V. und VI. (1883) · page 181

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
V. und VI. (1883)
Date
1883-01-01
Page
– (sequence 181)
Language
German
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— 177 — mentars wird sowol nach ihrer äuszeren Beschaffenheit als auch nach ihrem Verhältnisse zu den Ausgaben, die dann, eincblieszlich den von Samuel Peiser verfassten Supercommentar, selbst wieder einer sehr detaillirten Kritik unterworfen werden, in so eingehender Weise beschrieben, dass man die sämmtlichen Varianten, die dieselbe darbietet, kennen lernt und zugleich erfährt, auf welche Ursachen die vielen Corruptelen sowol in dem Manuscript als auch in den Editionen zurückzuführen sind. Eine Anzal von Verbesserungen, die fast sämmtlich richtig sind, ergiebt sich dem Verf. aus diesen textkrititischen Untersuchungen. Manche alte Fehler wie z. B. das verunstaltete Citat zu Gen. 30, 38, das schon Chiskuni — der überhaupt R. S.’s Commentar stark b enuzt hat — irregeführt hat (s. S. 32 A. 1 u. ff.), sind durch dieselben als solche .erkannt und beseitigt worden. S. 37 A. 5 wird auf Grund des Titelblatts zu den Haftaren des 1. Theils der Pentateuchausgabe Berlin 1705 angegeben, dass dieselbe 1703 begonnen wurde. Dem ist noch hinzuzufügen, dass ein solches auch zum 2. Theile derselben vorhanden ist und dort die Jahreszahl חס״ח erscheint. Der Druck wurde somit erst 1708 beendet. Da nach der Angabe des Haupttitels die Haftaren den lezten Th eil des Werkes bilden sollten und 1705 auf demselben durch doppelte Datirung gesichert ist, wird wol תסג ^es ersten Haftaren-Titelblattes als ein irrthümliches Datum für ךןרן״ץ anzusehen sein. — Der schwierige Passus 2) שוטה אני לשאר דברים. B. M. 3, 11 s. S.51 A. 2) scheint mir aus: שיטה אזנו לשמוע דברי verschrieben zu sein, vgl. zu Koh. 7, 8. — Von den fremden Zuthaten (S. 55 ff.) scheinen die exegetischen Zwischenbemerkungen schon in alter Zeit dem Texte einverleibt gewesen zu sein. No. a und c. (A. 4) sind bereits Hiskia b. Manoach (um 1260, Zunz z. G. S. 91), c. auch Jehuda b. Elieser bekannt; es liegt auf der Hand, dass ersterer die Erklärungen nur aus dem vielfach benuzten Commentare R. S.’s geschöpft hat.1) In No. b (1. B. M. 47,) soll durch den Zusaz R. S.’s Erklärung bestätigt werden. Wenn nämlich מקנח im Targum durch חילא wiedergegeben wird (Onk. u. Jon. haben עיחא dann kann חיל kaum dasselbe bedeuten. Vielleicht war jedoch der Glossator selbst darüber in Zweifel, ob dies für oder gegen R. S.’s Erklärung spricht und er merkt nur in Kürze an לפירוש רבינו• No. c• (vgl• auc^ S. 12 A. 5) ist die ursprüngliche handschriftliche Bemerkung R. S.’s zu 5. M. 1, 2 von dem Glossator ausführlicher dargelegt, dann aber noch eine Erläuterung des R. Elieser v. Beaugency hinzugefügt, so dass eigentlich die auf וכן הורה לי הרב folgenden Worte als die Zuthat anzusehen sind. Die l) Es geht auch daraus hervor, dass der Lehrer des Glossator’s, Elieser a. Beaugency, mündliche Mittheilung von Sam. b. Meir empfangen haben kann (s. vorl. Werk S. 55 A. 2). 12

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