Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- V. und VI. (1883)
- Date
- 1883-01-01
- Page
- – (sequence 156)
- Language
- German
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152 zu rechtfertigen. Die Schlussbemerkung ונהגי העם בן שאין הלכה נקבעת וב' gehörte demnach höchst wahrscheinlich zu לפיכך נהגו לקרותה במוצאי שבת שתים• Es ^at sich ^er nämlich ein Brauch festgesezt, durch den die frühere Halacha, dass die Megilla am Abend nicht gelesen werden dürfe, in Wegfall kam. Dies konnte aber nicht eher als legal angesehen werden, bis dessen Rechtmäszigkeit aus der Schrift nachgewiesen wurde. Im j. T., aus dem der Sammler schöpfte, wird nämlich kein Schriftbeleg angeführt, wesshalb derselbe aus dem b. T. hier aufgenommen wurde. — Der Meinung des Verf. (S. 270}, dass der Saz '8 ,19) אם חל ר״ה ור) als Glosse aus einem Bescheide des R. Samuel b. Chofni hierher gesezt wurde, weil Ascheri (R. hasch. IV.) Gleiches in dessen Namen anführt, beruht auf einem Irrthum. Die Berufung auf denselben geschieht wegen der Ausdrücke סועדי□ לשמחה un(l מקרא קדש• Unsere Stelle wird übrigens in Orckot Chajim 99d No. 6 aus Sofirim citirt. Es ist klar, dass diese ganze Halacha zu den jüngsten Bestandteilen dieses Tractates gehört. Die Ungenannten, welche sich nur schwer dazu entschliessen konnten, Einschaltungen in den ersten und lezten Tefilla-Eulogien zuzulassen (י(בקושי התירו waren, wie wir aus andern Quellen wissen, Gaonen vgl. zu Hai. Gedol. Ed. Venedig 6b. Barzeloni bei Coronel 132 זבר נתןa und Salomo b. Aderet zu Berach. 34a. Barzeloni will auf Grund dessen, alle anderen Piuten, ״die nur nichtiges und leeres Gerede sind,“ von dem gottesdienstlichen Gebrauche ausschlieszen (שאר פיוטים כלהו[ דאינו! דברי וראי הדברי בורות כ״ש שטצוה עלינו למניע שלא להזכירן. wogegen R. Tarn ״den Entarteten unseres Volkes,“ die zu seinem Aerger ihre Pintfeindlichkeit mit jenem alten Widerspruche gegen זכרני unterstüzen, einen derben Fluch nachruft (s. Ker. ehern. 6. p. 31). Der Verf. des Tractats Soferim scheint übrigens noch älter als die ältesten Piutdichter zu sein, da er sonst hier] ebenso wie Simon Kijara, der den Widerspruch der Schul־׳ häupter anch auf den Maamad ausdehnt, derartiges zu bemerken kaum unterlassen hätte — Dass das Gebet 20) הנרות הללוb) am Chanukaabende erst nach dem Anzünden der Lichter zu sprechen sei, galt noch im 14. Jhrdt. als ungewiss. Zwar hat Meir b. Baruch (Resp. Ed. Prag 66) die LA. לאהד שהדליק in Resp. Maharil No. 136 wird jedoch aus dieser Stelle geschlossen, dass der bestehende Usus nicht correct sei. — In dem haggadischen Additament kann in dem Passus שהיה גביה קומתי כנגר שבעים könnte zwar hier als Rest von ב]ר [ע|ייל] gelten s. bab. kam. 57b j. Jebam. 6, 6, allein nach obiger Darlegung kann das Wort unverändert hier bestehen, indem hier von denen, die gewohiikeitsgemäss entgegen der früheren Praxis auch am Abende die Megilla lesen), die Rede ist, vorgetragenen gleichlautenden Saz bemerkt der Babylonier Abbamare, dass die zweimalige Leetion gemeint sei. Aus diesem Grunde (und nicht wegen des andern Beleges) ist wol dessen Ausspruch noch nachträglich hinzugekommen.