Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- V. und VI. (1883)
- Date
- 1883-01-01
- Page
- – (sequence 100)
- Language
- German
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96 Würdenträger in Tiberias ״Häupter“ genannt wurden, das ihm geläufigere דישו כהנא durch die Feder geflossen ist. Für die Functionsdauer Mar-Sutra’s und seiner beiden blos dem Namen nach bekannten Nachfolger Gurja und Mar-Sutra darf, zumal ersterer frühzeitig zu seiner Würde gelangt ist, unbedenklich ein Zeitraum von 70 Jahren (54u~ 610) in Anspruch genommen werden. Danach würde es weiter keinem Zweifel unterliegen, dass der auf Mar-Sutra II. folgende Jakob derselbe ist, zu dessen Zeit, wie Dionysius!bei Assem. 1. g. II. p. 102) berichtet, auf Befehl des Kaisers Phocas Juden zur Taufe gezwungen wurden (a. 617 : Phocas imperator Judaeos taptizari compulii. Per idem tempus florebaut Jacob Judaeus, Athanasius patriarcha etc.) Auf diesen lässt B. Schemaja und Chanina (für נעא ist wol חנעא zu lesen 1, deren Namen in den andern Texten vermisst werden, folgen. Bei Megas (C. מיקם) ist nur 41er griechische Name bemerkenswert (Zunz ges. Schriften II. S. 22). Eine griechische Namensform ist auch .מישא =) מיסא Moyses), wie nach C sein Sohn geheissen haben soll. Die Liste nennt nach diesen (oder nach Megas) Nehemia und schliesst mit Abdime. In der Nachtragsnotiz werden drei Söhne des Abdime namhaft gemacht, von denen wol nur Pinchas als eigentlicher Nachfolger seines Vaters anzusehen ist. Die Vermutung, dass Pinchas derselbe ist, der von den alten Mosoreten als Autorität angeführt und von einigen ״das Schulhaupt R. Pinchas“ (ר' פינחס ראש הישיבה) genannt wild (vgl. über ihn Baer und Strack Dikduke ha-Taamim S. 14 u. 84), hat Vieles für sich,1) doch hat er sicherlich nicht c. 600 gelebt, wie bei Fürst (Gesch. d. Karaertums 1. S. 18) angegeben wird. Man muss frühestens c. 700 annehmen. Er scheint auch als Verfasser eines chronologischen Werkes bekannt gewesen zu sein. Wenigstens nennt Hamza Ispahani unter seinen Quellen ein Buch, ״dessen gewesene targumistische Paraphrase zu denken. Darauf deutet auch die wahrscheinlich auf die Justinianische Verordnung sich beziehende Angabe des von Halberstamm in Kobak’s Jeschuruu hehr. Abth. 6. S. 126 veröffentlichten gaonäischen Responsums hin ועוד שמענו שגזרה מלכיח הרשעה שלא יקדאו בחורה ויתייגמו• Es s°n damit nicht gesagt sein, dass das Vorlesen aus der Tora überhaupt untersagt, sondern dass die mit der Einschaltung des targumistischen Zubehörs stattfindende Lection verboten wurde מלכות הרשעה die byzantinisch-christliche Regierung (vgl, auch Haiberst. S. 129). ף Zunz (G. V. S. 136 A. a.) findet, dass die im Nachtrage genannten Personen הסי titulirt werden, währenddem den Namen der früheren (im Anhänge genannten) Exilarchen die Ehrenbezeichnung רב vorgesezt wird. Das beweist aber nur, dass das lezte Stück einer andern Hand angehört, die sich auch in הוליד ארן zu erkennen giebt, wofür der älteste Chronist ואחריו gebraucht.