Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- IV. (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- – (sequence 193)
- Language
- German
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186 ein Bruchstück der in Schitta z. St. mitgetkeilten Erklärung. Für יסמכו das. dürfte mit Juch. יאמרן zu lesen sein). — Betreffs der Benutzung der Ch’schen Commentare bei Alfasi (S. 16) gilt die Bemerkung Duran’s (Resp. II, 272, 55a) ובכם מקום שכתוב בהלכות איכא מאן דאמר ד.וא ר״ח ז׳ל• — Unter den Artikeln im Aruch, in welchen Erklärungen CIFs. anonym angeführt werden, verdient אנדכתרי besondere Erwähnung *vgl• Ittur 1, 7b). Auch die s.v. ספקלר gegebene Erklärung muss trotz der Zweifel Rappaport’s (Note 15) Chananel zugeschrieben werden (vgl. Tos. Jebam 49, b s.v. לישמייה) Sckemtob (Emunot 8, 4, 88 a) citirt dieselbe aus Ar. und bemerkt hiezu •והן הן דברי ר' חנגאל ז״ל בפירושיו S. 21—27 werden Bemerkungen zu den im hehr. Theile S. 25-52 abgedruckten Schrifterklärungen ChananePs gegeben. Zu diesen gehört sicherlich auch die bei Becliai (Ed. Krakau 55 a) angeführte Erklärung des Wortes אברך (Gen. 41, 43j als eines Compositums von אח und ףך nach Analogie von עבטיט (,Hab. 2,6) עב טיט u• פרחח (Job. 30,12) — פרי חה Chananels Quelle ist Samuel b. Chofni (bei Harkavy אוצר טוב P• 59;. In Gen. 20, 2 (h. Abth. S. 26) hat Ed. Krakau ולא הניחן> was richtiger ist (anders Reifmann Mag. 4, S. 59;. In Exod. 4, 10, hat Mord. Cohen (שפתיכהן 69 a) זסשר״ץ £ בומף• Uie zu Ex. 4, 22 angeführte Erklärung (S. 30) hatte im Comm. zu 18, 3 ihren Platz 1כד פי ר' חננאל ז״ל בראש בתבר ייאתה ־־ 1סדר וישמע "תרו (S* 38) ist richtig, da R• Ch. selbst dieses Wort noch an einer anderen Stelle hat (Comm. zu Pesach. S. 163, wo Hai. gedol. Ed. Ven. 15 b benuzt wurde). — Die Bemerkung zu 33, 5 muss ganz in Wegfall kommen. Bechai reproducirt hier blos die zu 24, 8 vorgetragene Erklärung. — אלו דבריו (Num. 16, 21) muss gestrichen werden, da diese Worte Nacbmani angehören (vgl. 232 שפתי כחן a). — Die Quelle für Deut. 18, 3 ist ein Responsum Hai’s (Resp. Gaonim Ed. Fischl No. 47) vgl. Nachm. Bechorot Ed. Wien 98, a. — S. 46, Z. 14 v. u. f. וכחי וכשהוא פתוח י' אמוח רחבו •1 פתוה וי׳ אמות• — Näherer Aufklärung bedarf noch die in 6 הכרמל; S. 403 aus 9 מאורעות עולם b erwähnte Notiz; ח״ר חננאל שעשה פירוש תורה נהרג על קדוש השם• Der hebr. Theil enthält ausser den exegetischen Schriften Chananel’s noch seinen hier zum ersten Male von Hofmann edirten Maccot-Commentar. (S. 1 — 22). Die S. 17, A. 3 gegebene Erläuterung enthält in der Annähme, dass nach der Ansicht sämmtlicher Gesetzeslehrer der in der Asyl- Stadt sich aufhaltende Mörder in dem E'alle, dass er vorsätzlich den Bezirk verlässt, von dem Bluträcher erschlagen werden dürfe, eine Unrichtigkeit. Rah. wollte eben mit seinem Ausspruch רוצח שיצא חוץ לתחום ומצאו גואל הדם והרגי נהרג עליו lehren, dass demselben dies nicht gestattet sei, indem er wie in der Gemara sehr richtig bemerkt wird, mit R. Elieser statuirte, dass auch in diesem Falle der Tod des Exulanten nur auf gerichtliche Anordnung hin erfolgen könne. R. Elieser’s Ansicht ist offenbar dieselbe, die in Sifre (Ed. FriedmanD 1, 160 a; reproducirt wird. (זלא ימות הרוצח וגו' למה נאמר לפי שהוא אומי ורצח גואל הדס את הרוצח אין לו דם שומע אני בינו ־(לבין עצמי יהרגנו ת״ל ולא וג׳ עד עמדי לפני העדה למשפט wahrend-