Mannheim
Compact Memory

Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1879-01-01 · IV. (1879) · page 190

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
IV. (1879)
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 190)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2418846-2418853--0892-2419782
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

183 wie aus Ar. s.v. קךר*ןל erhellt, durch die beigedruckte Figur aagedeutet. Zu Ar. s.v. [2 ךר, vgl. auch Nachm, zu bab. bat. 69 a (פר״ח שקבל pl מרבו ורבו מרבו)? das Citat■ in Ittur 31, c ist dasselbe wie in Ar. s.v. £גי (auch bei Rap. Chan. Note 10 angeführt; vgl. Nachm, zu Git. 78, a, u. ׳q 50 הזכות b» wie auch Sah b. Aderet z. St. Die Traditionen, auf welche Chananel sich beruft, dienen ihm zumeist dazu, Erschwerungen einzuführen, die gerade aus den talmudischen Discussionen nicht hervorgehen. Die bei Samuel Ibn Gama (Geigers Ztschr. I, S. 307), Ittur II, 16, col. b, Ar. s.v. 3 אן angeführte Tradition (קבלה רב מפי רב) wird in Tosaf. Chul. 46 b s.v. ^אב als einzig dastehend bezeichnet, vgl. auch Nachm, z. St. R. Tam’s Urteil (Hajaschar 74 b) beruht auf solchen Wahrnehmungen. Dasselbe Urteil fällt er auch an einer zweiten Stelle, von der dem Verf. (A. 16, wo auf Rapp. Natan Note 48 verwiesen wird; nur Einzelnes bekannt war. Die Mittheilung in Likk. Pardes 9, d ist nämlich, wie Löw (die Lebensalter S. 409! gezeigt hat, ein Bruchstück aus einem Responsum R. Tam’s (vgl. zu 0. Sar. I, 186 Tosafot Sir Leon zu Berach., 35a Mord. 172). Die Widersprüche, die Rap. das. vorfindet sind nicht vorhanden. Die Norm וליה הילכתא ככל הני שמעתתא אלא כי הא דא״ר נחמן (Berach. 48a vgl. Jahrb. II, S. 73, A. 110), hat drei von einander verschiedene Auffassungen erfahren. Die älteren Gaonen, die sich an die Mischna hielten, bezogen jenen Ausspruch auf sämmtliche in Ber. 47 b, 48 a angeführte Fälle (Resp. Ch. genusa 124, Amram-Siddur 11a). In ihren Talmudcodices muss derselbe auf מקטפיה יךי;ן gefolgt und in dem Satze R. Nachmans קטן היודע למי מברכי! מזמנין /^ון die Antwort auf die Frage מאי לאן לאחויי ןד׳ gefunden worden sein. Wenn es in der Boraita hiess לאין מדקדקין בקטן s0 sollte damit gesagt sein, dass die von R. Nachman verlangte Eigenschaft genüge. Nach der in Hai. gedol. (Ed. Warschau p. 22b, 91 a, 124 b) vertretenen Auffassung muss der Knabe, der hinsichtlich der Verrichtung des gemeinsamen Tischgebetes als Person gelten kann, ausser dieser Eigenschaft auch ein Alter von mindestens zwölf Jahreu haben, währenddem das Vorhandensein von Pubertätszeichen vor Eintritt dieses Alters nicht genügt. Diese Ansicht ist es, die bei Alfasi Berach. 177 im Namen der רבואתא mitgetheilt wird und, wie aus der Erklärung R. Jona’s z. St. hervorgeht, auch in dem Commentar R. Hai’s angeführt war (וכתב עוד סברא אחרת בשם מקצת הגאונים ז״ג) וכ׳)• R• Hai selbst nahm im Sinne des Ausspruches R. Nachman’s an, dass die von demselben geforderte Eigenschaft allein schon den Knaben für die genannte Function befähigt (vgl. Alf. 1. c. Ar. s.v. פרה)• Die aus seinem Berachot-Commentare mitgetheilte Erklärung (bei Sal. b. Ad. z. St.), die das gerade Gegentheil von dem besagt, stellt sicherlich nicht seine eigene Ansicht, sondern die der Gaonen dar, weiche er, wie R. Jona 1. c. bezeugt, eben in diesem Commentare angeführt hat. Dieselbe Ansicht hat nun R. Chananel zu der seinen gemacht und der Auffassung R. Hai’s entgegengestellt (Ar. 1. c. Sir Leon a. a. 0. Tosaf. z. St. s.v. קטן)• Ein Widerspruch zwischen R. Tarn und Nachmani hinsichtlich der Meinung R. Chananel’s, den Rapp, auffin-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.