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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1879-01-01 · IV. (1879) · page 188

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
IV. (1879)
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 188)
Language
German
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…/2418846-2418853--0890-2419780
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181 Hinfällig ist nun auch noch der lezte Grund, den Grätz gegen die Richtigkeit des lezteren Datums geltend gemacht hat. Die Annahme, dass Chasdai Ihn Schaprut, in dessen Zeiten Mose Rabbiner in Cordova war, noch vor 976 gestorben ist (Gesch. a a. 0. S. 542), ruht nämlich auf sehr schwachen Stützen. Es geht aus Ihn Daud’s Berichte keineswegs hervor, dass Ibn Gau noch vor Hischam’s Regierungsantritte (1002) gestorben ist. Er erzählt blos, dass derselbe noch bei Lebzeiten Chanoch’s aus dem Leben geschieden ist. Lange vor 998 kann er nicht zu seiner Würde gelangt sein, denn sicherlich bat er sehr bald, nachdem er zum Oberhaupte der spanisehen Gemeinden ernannt worden war, Chanoch des Richteramtes für verlustig erklärt und dadurch die Rückberufung Ibn Abiturs veranlasst. In dem Antwortschreiben, in welchem dieser mit von früherer Verbitterung eingegebener Heftigkeit - auch das Schreiben an Samuel Cohen b. Josia war in ähnlichem Tone gehalten (־־־ (וכעס עליו וכתב לו אנדה גדולה die Kerufung ablehnte, versichert er eidlich , dass R. Chanoch in der ganzen Diaspora von Spanien bis Babylon seines Gleichen nicht habe (שאין כמוהו בספרד עד ישיבת בבל)• Dieser Ausdruck berechtigt zu der Voraussetzung, dass ibn iVbitur bereits in Babylon gewesen war. Daselbst war er zur Zeit R. Hai’s, also mindestens nach 998, eingetroffen Ibn Daud knüpft den Bericht über Ibn Gau’s Erhebung an die Angabe, dass Ibn Abitur, nachdem er Babylon verlassen, sich nach Damaskus begeben habe (והלך רן שטנאש לדמשק ומת שם וקודם לכן נתדלדלה וב)• Bie Berufung ibn Abiturs kann also frühestens um 998 — 1000 erfolgt sein. Da Ibn Gau im nächstfolgenden Jahre in Haft war und nach seiner Befreiung noch einige Jahre eine hervorragende Würdestellung einnahm, so muss seine Lebensdauer noch über das 1002 hinaus sich erstreckt haben.*) Dass Ibn Abitur um 990 schon ״versöhnlich gestimmt“ war (a. a. 0.), kann man ohnehin nicht annehmen, da er sich zu Hai begab, in der Hoffnung, dass er ihn für sieb gewinnen werde (וכמדומה היה שר' האיי מקבלו שהיה שונא לר, חנוך A. I. D.). Da man den Streit Abiturs mit Chanoch nicht zu weit hinter das Jahr 998 hinaufrücken kann, so war Chasdai wol noch um 990 am Leben. Der ״König“ der ersterem zu verstehen gab, dass er Spanien verlassen müsse, ist nicht Alhakim, sondern der Vezir Almansor, den Ibn Daud (ס, הקבלה Ed. Amsterdam 42 b) ebenfalls מלך nennt. Chanoch wird also etwa um 980 sein Amt angetreten haben und Chasdai, wie Ph• Luzzatto festgestellt, im J. 990 gestorben sein. Von der bei Carmoly (Revue orientale I, 181) aus einer handschriftlic en (Quelle gegebenen Nachricht, *) Wäre er bald nach seiner Befreiung gestorben, so hätte Ibn Daud nicht verfehlt dies zu bemerken. Die Worte אבל לא שב במו שהיה מפני כן lassen darauf schliessen, dass er die ihm verliehene Würde noch längere Zeit inne hatte. Für הוכר in dem Passus לא הוכר הרב •כ׳ muss הוסר gelesen werden, wie in Jucli. S. 210, col. 2, Z. 19 v. u. (Z. 5 v. u. hat die LA. הוכר).

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