Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- IV. (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- – (sequence 180)
- Language
- German
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173 dieselbe nicht, *j Nach einer in der pal. Gemara sich äussernden Ansicht (Jebam. 3, 8) unterliegt dies keiner Frage, in Palästina scheint jedoch nachher die Meinung zur Geltung gelangt zu sein, dass, wenn aus einer Ehe nur einmal ein lebendes Kind entsprossen *war, auf die Wittwe das Leviratsgesetz keine Anwendung finde, selbst wenn das Kind vor des Vaters Tode verstorben war. Man braucht demnach in dem in Rede stehenden Passus nur das Wörtchen א0לו an den rechten Ort zu setzen. Derselbe lautet dann: וב״אי אפילו יצא ראשו ורובו שעה אחת אפילו קורב! מיתח האב לב• Nun wird auch die Distinction in gaonäischen Resp. ^Schaare Zedek No. 1) durchaus nicht unverständlich erscheinen. Die in der Glosse daselbst hervorgehobene Schwierigkeit entfällt schon dadurch, dass die Erörterung auf einen bestimmten zur Begutachtung vorgelegten Fall sich bezieht. Eigentlich auffällig ist nur das, dass die Unanwendbarkeit des Leviratsgesetzes in erster Reihe nicht blos davon abhängig gemacht wird, dass das Kind vor dem Tode des Vaters volle dreissig Tage hindurch gelebt hat, sondern dass es auch nach diesem noch am Leben geblieben war. Es sollte aber eben damit gesagt werden, dass die Wittwe, selbst wenn sie ein Kind zur Welt gebracht, dessen Lebensfähigkeit gesetzmässig constatirt war, nach dem Tode ihres Mannes als kinderlos betrachtet wird, sobald dieses vor dessen Ableben verstorben ist. — Die Differenzenliste gewährt einen interessanten Einblick in die Entwicklungsgeschichte der Halacha und sollte von keiem ungekannt bleiben, der sich mit dem Studium derselben beschäftigt. 13. Die hebräischen Handschriften der k. Hof und Staatsbibliothek in München, beschrieben von Moritz Steinschneider, München 1875, Palm, 8, 12 u. 228 S. Facsimile d. Talmudhandschrift No. 95. 14. Catalog der hebräischen Handschriften in der Stadtbibliothek zu Hamburg und der sich anschliessenden in anderen Sprachen von Moritz Steinschneider, Hamburg, Meissner, 1878, 8,20 und 220 S. Von den hebräischen Codices, die in den Bibliotheken zu München und zu Hamburg auf bewahrt werden, ist in den lezten Jahrzehnten reichlieh Gebrauch gemacht worden. Einzelne denselben angchörenden Schriften wurden ganz oder theilweise edirt, aus anderen wurden die interessanteren Stellen veröffentlicht oder so weit benuzt, dass durch einen wieder- *) Nach Tur E. h. E. No. 156 scheint sich das von selbst zu verstehen (מצות עשה היא משמח אחיו מאביו בלא זרע אפילו היה לו זרע ו מ ח שייבם וב׳).