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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1879-01-01 · IV. (1879) · page 178

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
IV. (1879)
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 178)
Language
German
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171 1871 S. 358) vermutete. Aus diesem Werke hat wol sicherlich Isak b. Abba Mare Kenntniss von demselben erlangt.*) Die einzelnen Differenzen werden in vorliegender Schrift in gründlieher Weise erörtert. Zu No. 1 wäre auch der Satz לא אמרתי אליבס שתהיו קוראיו אותה לא עומרין על רגליכם tTanchuma Emor No. 10) als Beleg hinzuzufügen gewesen. Ueber No. 2, S. 11, s. Jahrb. 1, S. 8. Was in Nid. 44b von der praktischen Verwendbarkeit der Erklärung R. Papa’s bemerkt wird, gehört jüngeren Amoräern an und ist allerdings, wie auch aus Sab. 136a**) hervorgeht, das Richtige, daraus ist aber nicht zu schliessen, dass sich R. Papa über diese hier ausgesprochen hat. — Zu No. 7 ist auch Resp. Chemda genusa No. 67 zu vergleichen, wo über die Zahl 25 in den babylonischen Eheverschreibungen Aufschluss gegeben wird. In No. 8, S. 14, 15 ist das durch zwei Texte bezeugte בא״י הביאו פ0ךן שהוא קרבן ואין מחללין עליו ׳את השבת nicht s0 absolut unverständlich dass sie darum verworfen werden müsste. Es soll mit diesen Worten gesagt werden, dass, währenddem die Babylonier sich für ihre Ansicht auf M. Sab. I. 11 beriefen, die Palästinenser dagegen auf M. Pesach. 5, 10, hinwiesen, wo deutlich ausgesprochen ist, dass selbst wegen der Bereitung des Pesachopfers der Sabbat nicht verlezt werden dürfe. Auch in j. Sab. 1, 11, wird eine Ausgleichung zwischen den scheinbar einander widersprechenden Aussprüchen der Mischna für notwendig gehalten, vgl. auch j. Pesach 6, 1. Der Passus דאיחקש לפסח כפסח דסי (Pes. i20b) wurde von Iizchaki (angeführt in Or Sarua II, 250) dahin aufgefasst, dass hinsichtlich der Zeit der Bereitung der ungesäuerten Brode dasselbe gelte wie von dem Pesachopfer. Ueber den daraus resultirenden Brauch, diese erst an den beiden Abenden, soweit ihre Verwendung für dieselben vorgeschrieben ist, zu bereiten vgl. Rokeach No. 271 und Orach Chajim No. 458. In der Bemerkung zu No. 9, S. 15 dürfte die für Schaare Teschuba No. 174 vorgeschlagene Emendation kaum stichhaltig sein. In der Anfrage daselbst wird nämlich dem Gaon Hai ein älteres Responsum (No. 298 das.)***) zur Begutachtung vorgelegt, worauf er sich gegen die in demselben gegebene Entscheidung erklärt. Der Text ist wol hier in folgender Weise herzusteilen וששאלת הריאה קרי בי וה״ב חייב לטבול דת״ר הרואה קרי *) Im Ittur wird bekanntlich dieses Werk stark benüzt. Zur Orientirung hierüber gibt Simon Duran (Resp. I, 15) folgende Anleitung: בל סתס הרב המחבר הגזבר בס העטור הוא ר׳ יהודה ברצלוגי. **) In Ha־machria No. 28 wird diese Stelle auch aus משקין פה ה״א angeführt. Für פה הא ist ר״א p^(=Sab. c. 19) zu lesen. Bei משקין kann nur an M. kat. 20b gedacht werden, wo aber blos der Passus צווריביחא קא בעית למיבל die Nennung dieses Tractats hier rechtfertigt. ***) In der הלכות פסקוה betitelten Sammlung wird dasselbe dem Gaon Cohen-Zedek zugeschrieben (s. Schorr Hechaluz 8, S. 144).

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