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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1879-01-01 · IV. (1879) · page 159

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
IV. (1879)
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 159)
Language
German
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152 das unbestreitbare Verdienst, das der Verf. mit vorliegender Arbeit sieb erworben bat. In einer einer Vorbemerkung allgemeiner Art (S. 2—4) folgenden Uhtersuchung über die Quellen der Maimonidiscben Etbik wird dieser Gegenstand gründlich erörtert. Maimuni macht kein Hehl daraus, dass er in dem Prodromus aus den Werken nicht-jüdischer Philosophen Manches wörtlich angeführt habe, ohne die Autoren zu nennen, weil die in ihrem Namen vorgetragenen Lehren nicht die gebührende Beachtung gefunden hätten *) Eine Reihe von Schriftstellern, deren Werke er gelesen, macht er in einem Schreiben an Samuel Ibn Tibbon (Kobez II, 28 b) namhaft. Die hier gemachten Angaben bilden die Grundlage der vorliegenden Untersuchung, in der sie ihre nähere Erklärung finden. S. 7 ist nicht beachtet, dass für לאבן רשד welcher Name hier nicht an seinem Orte ist, eine LA. אבו נצך besteht Cs. Steinschn. Cat. Bodl. p. 1900). Auch ist es nicht wahrscheinlich, dass M. mit den ״Werken vieler Männer“ (ומחבורי הרבה בניאדם) au^ Schriften jüdischer Philosophen hingewiesen habe, da doch die Benutzung derselben keiner Rechtfertigung bedurft hätte. Inwieweit M. in seinen ethischen Schriften von den Werken jüdischer Vorgänger Gebrauch gemacht habe, wird S. 10—25 näherer Prüfung unterzogen. Unzweideutige Hinweise finden sich nur auf Saadja’s Emunot. Auf Gabirol ist nicht einmal der Ausdruck תקון המרות (Prodr. c. 1) zurückzuführen, da auch Gazzali denselben hat (s. Dukes Salomo b. Gabirol S. 93, A. 1). Die an mehreren Stellen (vgl. S. 60 A. 4) wiederholte Annähme, dass in der Ausführung des Gleichnisses von dem Schulkinde (Einl. zu Synh.X) Bachja benutzt wurde, ist nicht wahrscheinlich. Es dürfte als gewiss anzunehmen sein, dass M. hier Gazzali (Wage Ed. Goldenthal p. 212) vorgeschwebt hat. Von Abraham b. Chija gesteht der Verf. (S. 17) selbst zu, dass eine Entlehnung aus seinem Hegjon ha-Nefesch kaum stattgefunden hat.**) Ibn Esra war Maimuni wol bekannt, aber dass er auch in seine Schriften Einsicht genommen, ist nicht nachweislich. Auf den Brief an Abraham Maimuni kann man sich nicht berufen, da derselbe, *) ואפשר שיהיה מביא זכרון שם האיש ההוא לחשוב מי שאיו לו חיך שהדבר נפסד ובתוכו רוע שלא יבינהו (Vorw. zu Prodr. nach dem mit Abrabanels Abot-Commentare gedruckten Texte). **) Dafür, dass Maimuni dieses Werk nicht gekannt hat, spricht der Umstand, dass er nur zwei Hauptgattungen von Gesetzen, nämlich solche, die sein Verhältniss zu Gott und andere die sein Verhältnis zu den Nebenmensehen regeln, annimmt (s. Rosin S. 38), währenddem Abr. b. Chija (36a) leztere in zwei Gruppen zerfallen lässt. Dagegen scheint Ibn Esra (Jesod Mora c. vii) mit der Eintheiiung: והנה כל המצות על שלש דרכים הא באמונת הלב והב׳ בפה והג׳ במעשה. Abr. b. Ch. (וכל אחד ואחד . .. האדם משתמש בהם עלשלש ענינים או על שלשה דרבים .. . והם דברים אשר בלב ודברים היוצאים פה ודברים הנלוים במעשי האיברים a. a. 0.) zu folgen.

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