Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- IV. (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- – (sequence 129)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2418846-2418853--0831-2419721- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
122 von Autiochus ausgegangenen Befehle vor den Thüren der Häuser und in den Strassen den Göttern Räucherwerk darbrachten (*m inl tmv &v(i0iv Toiv oly.io)v ymi iv Trug 7ch1rfCrug t&vfuovv), wie die Angabe, dass die Juden nirgendwo vor den Griechen sicher waren, sich aus v. 53 das. herschreibt wo erzählt wird, dass Israel in seinen Zufluchtsorten sich vor den Aufsehern des Königs verborgen halten musste (*«!׳ e&tvro r6v IoqutjI £v y,qvq,01g fV 71avri qvyaSfVT^fjCo) avToiv). Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Relation des Chanuka-Midrasch von dem Verbote, an den Häusern Thüren anzubringen, auf den in der Fastenchronik erweiterten Bericht des Makkabäerbuches, nach welchem die Häuser durch heiddische Opfer, die an den Eingängen derselben dargebracht wurden, den Göttern geweiht werden sollten, zurückzuführen ist und in der Unsicherheit, in welche sich die Juden damals versezt fühlten,, für dasselbe ein passendes Motiv gefunden wurde. Dem Scholion zur Fastenchronik c. 2, das betreffs des Angeführten auf die richtige Spur hinleitet, is auch die Angabe, dass die Juden ihr Hausvieh den Göttern weihen mussten und desshalb keinen Gebrauch von ihm machen konnten, entnommen.*) Auch hier scheint Maimonides aus einer erweiterten Recension des Chanuka-Midrasch erfahren zu haben, ״dass ein jeder Israelite auf sein Kleid schreibe, er habe kein Theil an dem Gotte Israels, desgleichen ferner solche Worte in das Horn des Rindes eingrabe und dieses dann vor den Pflug spanne“ (Sendschreiben nach Jemen in 96 תעלמות חכמה a). Nach Menachem b. Machir (Chanuka- Jozer אודך כי עניתני) sollten Ochsenhörner und Thürriegel mit dieser Inschrift versehen sein, was darauf schliessen lässt, dass ihm betreffs der Lezteren ein zu der Relation im Makkabäerbuche stimmender Bericht vorlag. **) Den Scholien zur Fastenchronik entstammt endlich auch die Nachricht von der Schändung der Bräute durch das den syrischen Beamten eingeräumte jus primae noctis und der Hochzeit der Hasmonäerin, die, über solches Ansinnen entrüstet, ihre Brüder zum Kampfe aufrief. Dieses Referat sowie die Angabe, dass den Frauen der Gebrauch des Reinigungsbades untersagt wurde, liest sich wie eine midraschische Auslegung zu 1 Makk. 1, 26. ״Jungfrauen und Jünglinge wurden geschwächt, die Schönheit der Frauen änderte sich. Jeder Bräutigam war von Klage ergriffen, und die im Brautbette sass, verfiel in Trauer.“ — Berichtet der Chanuka-Midrasch nur von den Verfolgungen, die die *) Die in Fastenchr. c. 2 als Beleg hlefür angeführte Schriftstelle 1) וחרש לא ימצא Sam. 13,19), die daselbst jeder Beziehung entbehrt, scheint der Annahme, dass in Folge dieser Massregel den Juden der Betrieb des Ackerbaues unmüglich gemacht wurde, zu entsprechen. Im Chanuka-Midrasch wird darauf durch die Worte ולא יהיה עליהם חרישה hingewiesen. **) Altar (Comm. zu Jozerot Ed. Prag 1836, 81 b) will dies in einer Boraita gelesen haben ובברייתא הוסיפו לאמר כל מי שיש לו כריח או שור בביתו וכ,), ohne dass er dieselbe näher bezeichnet.