Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- IV. (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- – (sequence 75)
- Language
- German
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der rathen lässt“ (S. 318). Aus Sifre II, 1 folgt durchaus nicht, dass die ägyptische Alabarchie noch zur Zeit des R. Jose b. Dormaskit bestand. Er spricht nämlich nicht ״im Tempus der Gegenwart“ sondern in dem der Vergangenheit שהיו הכל נכנסין ויוצאין התת ידו! und will damit sagen, dass אברך wol alabarches bedeuten könne, weil Würdenträger dieses Titels aus der ägyptischen Geschichte bekannt sind. — Betreffs R. Jehuda b. Baba S. 133 ist noch auf Tosefta Kelim c. 4, hinzuweisen, wo angegeben wird, dass er bei einem halachischen Meinungsstreite zwischen R. Chanina b. Teradjon und seiner Tochter (Beruria) den Bescheid der lezteren für den richtigeren erklärte. Die Bemerkung der b. Gemara (Bab. kam. 103b), dass R. Jehuda b. Baba auch anonym als ״ein Frommer“ figurirt, wird durch dieselbe nicht belegt.*) Da von Jehuda b. Pappos gesagt wird, ״alle seine Werke seien zur Ehre Gottes gewesen“ (j. Berachot 2, 9) so liegt die Vermutung nahe, dass das Lob auch auf den fast gleichnamigen Jehuda b. Baba übertragen wurde. Dieselben müssten fast für identisch gehalten werden, wenn die Existenz des ersteren nicht überhaupt zweifelhaft Wäre, nachdem im Babli (Bab. kam. 81b) das Gleiche von Jehuda b. Nekussa, dem Zeitgenossen R. Chija’s erzählt wird. Dass R. Jehuda b• Baba zunächst fünf Gesetzeslehrer ordinirte (Synh. 14a) mag vielleicht darin seinen Grund haben, dass ein aus einer solchen Anzahl von Mitgliedern bestehendes Collegium das Recht hatte, den herangebildeten Jüngern das Lehramt zu ertheilen (nach R. Jehuda in M. Synh. I, 1). Daraus lässt es sich vielleicht auch erklären, dass die Mischna von R. Jochananb. Sakkai berichtet, er habe fünf Schüler gehabt (Abot 2, 10) und in der b. Gemara fünf Schüler Jesu genant werden (Synh 43 a). — In c. 14 bespricht der Verfasser die in dieser Zeit entstandene Uebersetzung des Akylas, die Targum und die Beziehungen des damaligen Judenthums zum Gnosticismus, um dann in c. 15—20 die Wirksamkeit der Gesetzeslehrer, welche in dem Zeiträume zwischen der Beendigung des Bar-Kochba-Krieges und der Abfassung der Mischna gelebt haben, darzustellen. Diese Partie ist besonders reich an neuen und wichtigen Aufklärungen. Nicht ganz zutreffend, ist die S. 52 über die Bedeutung des Wortes משנה ausgesprochene Ansicht, in der der Verf. sich auf die Bemerkungen Friedmann’s (Einleit, zur Mechilta S. XXXVIII) beruft. Es ist allerdings richtig, dass darunter mündlich vorzutragende Lehre im Allgemeinen zu verstehen ist, aber dass diese Bezeichnung auch auf Schriftauslegungen, wie etwa auf den Sifra übertragen wurde, ist nicht nachweislich. Die Annahme Friedmann's dass die Gesezeslehrer so lange Soferim Messen, als die Halacha aus geschriebenen Büchern gelehrt wurde und erst nachdem dies als verboten angesehen wurde, als Tanaim bezeichnet wurden, ist haltlos. Unter Soferim verstand man die Aus- *) In Temura 15 b wird das Richtige vermutet, vgl. Tosefta Bab. kama c. 8 und j. Sota 9, 10.