Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- IV. (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- – (sequence 70)
- Language
- German
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63 und Zweck der verschiedenen neuen Anordnungen, die in der Thanaitenperiode zu Stande kamen, besprochen werden (S. 58—71). S. 40 A. 1, wo von den Einrichtungen des R. Jochanan b. Sakkai die Rede ist, wird die Frage naeh dem Ursprünge der bereits von diesem Gesezeslehrer aufgehobenen Bestimmung, dass der Proselyte ״in dieser Zeit“ als Ersatz für das darzubringende Opfer den vierten Theil eines Schekel heiligen Zwecken zuzuwenden habe, (R. hasch. 31b), offen gelassen. Der Verfasser hat hier eine an zwei Orten angeführte Baraita übersehen, die hierüber einigen Aufschluss giebt. In der Tosefta (Schekalim c. 3) lesen wir nämlich Folgendes: קינו של נר אינו נוהג אלא בפני הבית וצריך!להביא מעכשיו [רובע] (* ר׳ שמעון אומר אינו צריך להביא עכשיו מפני התקלה• Etwas kürzer aber im Wesentlichen identisch ist der Wortlaut dieser Halacha in Tractat Gerim (Ed. Naumburg 2, 5) **) גר שנתגייר צריך להפריש רביעית לקנו ר' שמעון אומר אינו צריך• Man ersieht aus derselben, dass man erst zur Zeit des R. Simon b. Elasar daran dachte, dem Proselyten als Ersatz für das Opfer eine Geldabgabe aufzuerlegen. Vielleiecht begründete er auch den Widerspruch, den er dagegen erhob mit dem Hinweise auf die Zeit R. Jochanan b. Sakkai's in der die Einführung dieses Gesetzes geplant wurde, aber dadurch, dass derselbe dem nicht beistimmte, unterblieb. — In der Erklärung der vielbesprochenen Erörterungen in Edujot 1, 4-6 können wir dem Verfasser (S. 64) nicht durchwegs beistimmen. Unzweifelhaft ist es allerdings, dass sie eine an 1, 3 sich anschliessende Erläuterung bilden und zwar war hier, wo die älteste Mischna, die in der Lehrversammlung in Jamnia formulirt wurde, vorlag, die rechte Gelegenheit dazu vorhanden, die Lehrart, die in diesem Werke hervortritt, überhaupt klar zu machen.***) Höchst wahrscheinlich ist es auch, dass in der Tosefta diese Erläuterung noch in einer mehr authentischen Fassung aufbewahrt *) Dieses Wort muss hier nothwendiger Weise eingeschaltet werden. **) Die Worte רא״א vor גר scheinen nicht zu dieser Halacha zu gehören und fehlt nach denselben wol der Ausspruch אף הקרבן מעכב (vgl. den Text in Ed. Kirchheim S. 40), aus welchem wol die Worte כך חיה ראב״י אומר auszuscheiden sind. ***) Wie aus Tosefta Edujot 1 zu ersehen, erhielten Ed. No. 2 und 3 in Jamnia die Fassung, in der sie uns Vorlagen. Die erste Mischna, die auch den Anfang des Tractates Nidda bildet, scheint ursprünglich hier keinen Platz gehabt zu haben. Sie wurde gewiss erst später auch hier eingetragen, als R. Huna darauf hinwies, dass drei halachische Meinungsdifferenzen zwischen Hillel und Schammai bekannt seien (Sab. 15a). Die Bernerkung בג, מקומות נחלקו חלל ושמאי wäre ganz überflüssig, wenn diese Differenzen bereits im Tractate Edujot zusammengestellt gewesen wären. Sicherlich begann Edujot c. 1 mit No. 2, wie ja auch in der Tosefta nur die in 2 und 8 bezeicbneten Differenzen erwähnt werden. R. Huna machte