Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- IV. (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- – (sequence 55)
- Language
- German
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48 dann — om,G&8 ist und etwa cmG&odfaov ,,das von hinten Aufgebundene“ bezeichnet. [Die hier gegebenen Erklärungen sind zutreffender als die notbehilfliche Ableitung rusticus, die Fleischer (Lewy Neuhebr. Wörterbuch I S. 557 col. 1) vorschlägt. Red.] Dr. Adolf Brüll. VL Die Ausweisung der Juden aus Schlesien im Jahre 1582• Auf den Bericht bei Sommersberg (Scriptores serum Silesiacarum II p. 442), nach welchem durch ein Edikt des Kaisers Rudolph II. vom 7. April 1582 den Juden in Schlesien aufge־ tragen wurde, längstens bis zum 24. Juni das Land zu verlassen, hat bereits Spiker (Ueber die ehemalige und jetzige Lage der Juden in Deutschland S. 94) hingewiesen. Derselbe lautet: 1582 Edicta duo a Caesare Viennae a. d. VII Kal. Aprilis condita atque in Silesiam missa . .. publicantur, quorum uno Indaei onmes una cum uxoribus suis liberisque ante Diem D. Johanni sacrum solium vertere atque finibus Silesiae excedere jubentur poena amissionis bonorum omnium tarn mobilium quam immobilium non obtemperaturis proposita. Zimmermann (Geschichte und Verfassung der Juden im Herzogthum Schlesien S. 26) führt noch weiter an, dass ihnen gestattet wurde, ihre Grundstücke zu veräussern, ihr sämmtliches Vermögen mitzunehmen, die Jahrmärkte zu besuchen und dasselbst gleichen Handel wie die Christen zu treiben. Wo die aus Schlesien ver־ triebenen Juden sich niederliessen, ist nicht bekannt. Sie konnten damals kaum darauf hoffen, dass es ihnen ge. lingen werde, in einem anderen Lande des deutschen Reiches für die Dauer Wohnsitze zu erlangen, da die sämmtlichen jüdischen Bewohner desselben zu jenen Zeiten von dem gleichen Geschicke bedroht waren. Eben in dem Jahre 1582, in wel-