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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1879-01-01 · IV. (1879) · page 56

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
IV. (1879)
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 56)
Language
German
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IRI
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49 ehern die Vertreibung der Juden aus Schlesien decretirt wurde, stellten Vertreter der deutschen Judenheit an die Bürgerschaft der Stadt Genf das Ansuchen, dass sie 8000—10000 Juden, die sich zu allerlei Leistungen erboten, daselbst Aufnahme gewähre (Ulrich Sammlung jüdischer Geschichten in der Schweiz S. 229, 230); ״die reformirte Republik wies das Ansuchen zurück“ (Zunz, die synagogale Poesie des Mittelalters S. 338). Diese Bittschrift scheint von den Juden in Niederösterreich ausgegangen zu sein, denen in diesen Jahren die Ausweisung mehrere Male bevorstand (Wolf Gesch. d. Juden in Wien S. 27—30). Währenddem nun in anderen Ländern solche Pläne nicht zur Ausführung gelangten, wurden die Juden in Schlesien thatsächlich genötigt, das Land zu verlassen. Nur der jüdischen Gemeinde in Zilz war es durch Verwendung ihrer Glaubensgenossen in Prag nach lange geführten Verhandlungen gelungen, sich mit 2000 Goldgulden die fernere Duldung ihrer Angehörigen in dieser Stadt zu erkaufen, wie dies aus folgendem Referate in Resp. Meir Lublin No. 40 hervorgeht: בשכבר הימים שעברו היה בהם יד ה, ויצא גזירת הקיסר כתוב וחתום אשר אין להשיב כדת הקיכריות שכל היהודים היושבים בכל מדינות שלעזיא כולם גרוש יגורשו [וכאשר נתקיים מחשבת הקמים עליהם ונתגרשו קהלות הרבה וישארו אך יושבי ק״ק צילץ לבדם ברוב השתדלותם והוצאותם הרבה אשר פייסו האויבים ברצי כסף ודחו העני; מיום אל יום עד שהעיר ה' את רוח ראשי ואלופי ק״ק פראג אשר ברוב השתדלותם בטלו את הגזירה הנ״ל מיושבי ק״ק צילץ ונתרצו הקסים עליהם בסך שני אלפים זהובים. Wahrscheinlich war es der hochangesehene Mordechai Meisel, der als Fürsprecher der Juden in Zilz eingetreten war. Eine Ausnahme mit der Ausführung des kaiserlichen Decretes wurde anfänglich auch in dem Fürstentume Glogau gemacht, indem der damalige Landeshauptmann durch kaiserliche Rescripte vom 15. April und 24 Mai 1582 den Auftrag erhielt; ״bis auf Weiteres die Juden im Glogau’er Fürstentume unvertrieben zu belassen und zu schützen“ (Berndt Gesch. d. Juden in Grossglogau S. 16, 17), allein im Jahre 1584 mussten sie dennoch bis auf eine Familie, der eine besondere Vergünstigung zu Theil wurde, die Stadt verlassen, (das.) Eine formelle Wiederaufnahme von Juden in Schlesien erfolgte auch später nicht, doch waren sie in der Mitte des 17. 4

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