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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1879-01-01 · IV. (1879) · page 42

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
IV. (1879)
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 42)
Language
German
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35 prout voluerunt et potuerunt, educarunt et secundum legem suam in quantum poterant, instruxerunt. Ecee lii sunt Judaei nostri, qui quantum ad hoc potius sunt filii Vangionum quam Judaeorum licet ipsi audire noluerunt et nolunt. (Chronicon Wormatiense bei Ludewig Reliquiae Manuscriptorum II, 5.) ״Nach der Eroberung Jerusalems und der Verheerung des ganzen (palästinischen) Landes haben unsere Vangionen, in ihre Wohnsitze zurückkehrend, wie dies Gewohnheit der Krieger ist und wir es noch heutzutage bei jenen sehen, die aus den Schlachten und Kriegen in Niederdeutschland zurückkehren, die schönen Mädchen (unter den Juden) mit sich geführt, um sie zu ihren Diensten zu verwenden oder auch, nachdem sie doch Heiden waren und von Adel, wenn auch einige Weiber hatten, sich ihrer nach Belieben zur Befriedigung ihrer Lüste zu bedienen. Hiernach aber, weil nach adeliger Sitte die Väter selten (zu Hause) waren, haben die Mädchen ihre Kinder, sowie sie es wollten und konnten, erzogen und nach ihrem Gesetze, soweit sie es vermochten, herangebildet. Siehe, das sind unsere Juden, welche in dieser Hinsicht eher Nachkommen von Vangoinen als von Judäern sind, obzwar sie das nicht haben hören wollen und (auch jetzt) nicht wollen!a. Die Vangionen waren zur Zeit der Körner in Worms und den umliegenden Ortschaften ansässig (vgl. Zeuss die Deutsehen u. d. Nachbarstämme S. 219), die Stadt Worms hiess nach ihnen auch civitas Vangionum oder Vangionia. Wenn es mit dieser Nachricht, die in einer frühestens aus dem Ende des 15. Jahrhunderts stammenden, von einem Mönche verfassten Chronik sich findet, seine Richtigkeit haben sollte, so müsste man annehmen, dass mindestens die in den südlichen Rheinlanden eingesessenen Juden halb-germanischer Abkunft seien. Hoscher (De statu Judaeorum Ed. Mainz 1764 p. 2 Anm. c.) lässt auf Grund derselben die Annahme zu, dass dieselben Abkömmlinge von römischen Soldaten und judäischen Jungfrauen seien, Schaab (diplomatische Geschichte der Juden in Mainz S. 2) führt sie an, ohne in eine Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit näher einzugehen. Auch S. Cassel weist (Ersch. u. Gruber’s Eneyclopädie I sect. 38 S. 42) in Kürze auf sie hin• Sollten 3*

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