Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- IV. (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
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23 dichtet haben, dass er alle, die den Glauben Mahmmi’s theilen, in den Bann gethan hätte*). Samuel b. Isak, der wol von Nachmani inspirirt war, beantwortete dieses Schreiben mit dem Ausdrucke der Anerkennung für die friedfertige Gesinnung, die Salomo b. Abraham darin kundgegeben. Sei auch, schrieb er ihm, der Eifer, den er in der Bekämpfung der Irrlehren entfaltet, gerechtfertigt, so solle er doch auch den Gegnern sich freundlich erweisen, wie denn auch die Versicherung, dass er Maimuni hochachte, allenthalben einen wohlthuenden Eindruck gemacht habe. Zum Beweise dafür, dass er (Samuel b. Isak) in einer Angelegenheit, in der er in Sachen eines Freundes interverniren sollte, es nicht für gerathen hielt, sogleich zum Aeussersten zu schreiten, legte er ihm eine Keihe von Briefen vor, die sich auf dieselbe bezogen. In der Zeit, in der die Fehde zwischen den Maimunisten und den Antimaimunisten in der Provence so heftig geworden, dass sie mit allerlei Mitteln gegen einander kämpften, wurde nämlich von den Parteigenossen der letzteren in Beziers unter Berufung atff Verhandlungen, die darüber geführt wurden, erklärt, dass an Jona b. Abraham’s Familie ein Makel hafte, durch den seine Herkunft als illegitim zu betrachten sei**)• Diese Behauptung war indirect auch gegen den mit ihm verwandten Nachmani gerichtet***). Nachmani kündigte daher den *) 53—50 ק״מ. Thatsächlich ist, dass Salomo b. Abraham nicht selbst über die Maimunischen Schriften den Bann verhängt, sondern blos dazu Anlass gegeben hat, dass die französischen Rabbinen dies thaten. **) ק"מ S. 55 ff. Dies wird auch durch die Worte: האחד יונה כי הוא ענה דמעיקרא פסול מדרבנן ולבסוח ממזר דאוריתא der Einleitung zu den Streitschriften (Kobez a. a. 0. la) angedeutet. ***) Es lässt sich aus den spärlichen Hinweisen in den vorliegenden Briefen die Thatsache, die der Verdächtigung zu Grunde lag, nicht eruiren. Es scheint jedoch, dass der Urgrossvater des Jona b. Abraham neben der rechtlich ihm angetrauten Gattin noch eine Nebenfrau hatte, die die Mutter seiner Kinder war, und dass dieses Verhältniss von den provenzalischen Gesetzeslehrern nicht gutgeheisen wurde. In einem Responsum Nachmani’s an Jona, das Menachem b. Serach in Zeda la־Derech (V, 1, 2) auszüglich mittheilt, wird statuirt, dass ein solches zulässig, und Kinder, die aus demselben hervorgegangen sind, als legitim und erbberechtigt zu betrachten seien. Menachem b. Serach glaubte dies erwähnen zu müssen, um darnach