Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- III. (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 182)
- Language
- German
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- Simlai 2× ep/1007159
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177 logische Theil der Beschreibung, mit dem ähnlich lautenden Satze זבמן שבא לאמי העולם בא מלאך neigt der zweite gleichsam physiologische Theil derselben seinem Ende zu. Dass der erste ursprünglich für sich allein bestanden, ist aus Levit. rab. c. 14 zu ersehen, dieser ist also als älteres Ueberlieferungsgut und der andere mit ונר דלוק beginnende Absaz, der dem früher Gesagten nur lose angefügt ist, als die Zuthat anzusehen, mit der R. Simlai es bereichert hat. Der Zweck, den er mit dieser Darstellung des Seelenzustandes, den er dem Fötus zuschreibt, im Auge hatte, lag keineswegs darin, einen heidnischen Mythus auf jüdischen Boden zu verpflanzen, sondern, wie Löw (die Lebensalter S. 66) mit Recht annimmt, der kirchlichen Theorie der Erbsünde die Meinung entgegenzusetzen, dass der Mensch von der Zeit seines Werdens an vollkommen sei und erst mit der Geburt, in der wie die leibliche auch seine seelische Beschaffenheit einen dem früheren ganz entgegengesetzten Charakter annimmt, der Sündentrieb sich einstelle. Darum belegt er seine Angabe, dass der Engel dem Kinde, wenn es auf die Welt kömmt, seine Allwissenheit nehme, mit den Worten: ״Am Eingänge lauert die Sünde“ (Gen. 4, 7). Dadurch soll der Gedanken ausgeschlossen sein, dass der Mensch schon am Beginne seiner Existenz mit der Sünde behaftet sei und sie gleichsam als ein Erbübel in dieselbe mitbringe. Die Frage, von welcher Zeit seines Seins an der Mensch von dem Sündentriebe beherrscht werde, ob von dem Momente seiner Werdung oder von dem seiner Geburt an, wurde auch in einem Gespräche zwischen R. Juda I. und dem Kaiser Antoninus verhandelt. Der Kaiser wies ihm nach, dass nur Letzteres richtig sein könne und er findet ebenfalls durch Gen. 4, 7 die Ansicht, dass der Mensch er st mit der Geburt sündhaft werde, bestätigt (Synh. 92 b משעת יציאה אמר רבי דבר זה לימדני אנטוביבוס ומקרא מ ס י י ע ו שג׳ לפתח חטאת רבץ). Eine directe Ausschliessung der Erbsünde-Theorie finden wir in dem Ausspruche R. Chanina b. Papas מלאך הממונה על ההריון לילה שמו ובוטל טפה ומעמידה לפגי הקב״ה ואומר לפניו טפה זו מה תהא ע^יה ו.בור או חלש ...ואלו רשע או צדיק לא קאמר (der Verf. kann aus dieser Stelle wie aus Tanchuma Pekude ersehen, dass der Engel, von dem das Kind den Mundstreich erhält, kein angelus ex machina ist). Es ist daher nicht daran zu zweifeln, dass R. Simlai, der gegen die Dreieinigkeit und andere christliche Anschauungen Front gemacht, auch die Lehre von der Erbsünde bekämpft hat und seine Lehre von der ursprünglichen Vollkommenheit des Menschen eine polemische Tendenz in sich trägt. Die Aehnlichkeit, die zwischen einzelnen Bestandteilen seines Ausspruches und zwischen ägyptischen florussagen bestehen soll, muss zu sehr durch allerlei künstliche Vermittlungen hergestellt werden, um so unzweifelhaft zu erscheinen, wie sie der Verf. dafür hält. Eben so wenig wird man einen wirklichen Zusammenhang zwischen dem Ausspruche R. Jochanans ברית בדותה לשפתים (Moed kat. 18a Synh. 102a) und dem yhoGGct rvxr] der Aegypter (S. 19) zu erkennen vermögen; er erhielt seine Fassung nach Hiob 31,1; seine Inhaltsverwandtschaft mit jenem Ausrufe ist nichts als Zufall. Dagegen war für Plutarchs Angabe, dass die Aegypter den Kindern weissagende Kraft beilegen, auf bab. bat. 12b 12