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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1877-01-01 · III. (1877) · page 162

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
III. (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 162)
Language
German
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157 klarheit, dass man sich nach ihnen keine rechte Vorstellung davon machen kann, welche Bewandtniss es mit diesem Abschluss hatte und auf welche Weise er zu Stande gekommen ist. Man wird bei einer Untersuchung darüber durch den Mangel an festen Anhaltspunkten geradezu auf den Weg der Vermutung gedrängt und so haben denn hier allerlei vage Hypothesen Platz gegriffen, durch welche die Lösung dieser Fragen eher gehemmt als gefördert wurde. In vorliegenden Studien, in welchen häufig solche unbegründete Behauptungen in ihr Nichts zurückgeführt werden, wird der Versuch gemacht, den wirklichen Thatbestand zu ermitteln und die Veranlassung der Kanonsammlung so wie manche andere Punkte, die hier in Frage kommen, festzustellen. In dem ersten Abschnitte wird eine Untersuchung darüber angestellt, ob die hebräische Bibel schon von Anfang an als ein einheitliches Ganzes hingestellt wurde oder ob ihre drei Abtheilungen drei von einander verschiedene Sammlungen gebildet haben, die erst in späterer Zeit vereinigt wurden. Der Verfasser entscheidet sich für das letztere, indem er von der Voraussetzung ausgeht, dass die jüdische Ueberlieferung keine dem griechischen ytdviov entsprechende Bezeichnung der Bibel hat, und darthut, dass die besonderen Be- Zeichnungen, welche für die drei Abtheilungen derselben bestehen, auf eine dreimalige Sammlung heiliger Schriften zurückweisen. Erstere Annahme (S. 3 ff.) ist irrig. An zahlreichen Stellen in den Talmuden und Midraschim erscheint מקרא als Gesammtname der Bibel. Was S. 22 ff. gegen die Vermutung Geigers, dass das Buch Rut eine jüngere Tendenzschaft sei, vorgebracht wird, ist nicht geeignet, dieselbe zu entkräften, doch ist der Verfasser mit seiner wolbegründeten Annahme, dass Rut und die Klagelieder ursprünglich dem Prophetenkanon angehörten, vollkommen im Rechte*). Weniger strenge, ja sogar sehr schwankend ist die Beweisführung im zweiten Abschnitte, wo ״Veranlassung und Zweck der Kanonsammlung“ besprochen wird. Der Zweck derselben bestand, wie dies ja auch aus dem von dem Verfassser so aufgefassten Ausspruche der Synagoga magna ועשו סיג לתורה erhellt, darin eine Grenze zu ziehen zwischen den Schriften, welche als prophetisch, als heilig, gelten sollten, und andern, denen ein solcher Charakter nicht beigelegt werden konnte Das Prophetentum wurde aber, nachdem mit der Rückkehr aus dem babylonischen Exile die Weissagungen, welche für diese Zeit von Bedeutung waren, sich erfüllt hatten, als erloschen betrachtet. Schriften, die jetzt oder in Zukunft etwa verfasst wurden, sollten, da sie nicht vom heiligen Geiste inspirirt waren, keine Autorität besitzen. Nur die Lehre, die die Vergangenheit hinterlassen hat, die die Propheten verkündet und überliefert haben, sollte als heilig anerkannt werden. Es war *) Die Fünfrollen-Handschriften scheinen nicht erst im Mittelalter entstanden zu sein, wie S. 26 angenommen wird. In j. Meg. 4, 2 wird von der Estherrolle gesagt: אה היתד. כתובה ה ו מש ין און קוראץ בדי ברבים, das will sagen, wenn sie unter den fünf Megilloth sich findet• ln b. Meg. liest man dafür ,הק-רא במגלה הכתובה בין הכתובים

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