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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1877-01-01 · III. (1877) · page 89

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
III. (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 89)
Language
German
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84 selben Articul der That halber weitere Beibringung von Nöthen sevn würde erbeut sieh Syndicus demselben ferner zu bewissen, wann zu solcher Tribut vnd Anschlagung alle diejene so zu Frankfurt wohnend arm und reich bezahlen helfen müssen, dann ohne Stewer vnd Iiülf der Inwohner Tribut vnd Anschlag kayss. Maj. nit gereich werden. Der zehnte Articul anfallend: ״Item sagt vnd setzt“ wird genugsamb beweist mit dem kayss. Brieif in diessem Punct anfallend: ״Sie vns vnd dem heil. Reich in künfftiger Zeit wolthun mögen.“ Dann wo Bürgermeister vnd Rath der Statt Frankfurt von ihren Inwohnern arm und reich Christen vnd Juden zu solichen Tribut vnd Anschlägen nit Stewer vnd Hilf nehmen sollen, so möchten die kayss. Maj. nit zu Hilf kommen vngezweifelt in solchen Anschlägen wird ponderirt geschätzt vnd estimirt alle Nutzungen einer iglichen Statt nach Gelegenheit und Vermöglichkeit dersselben. Der elfte anfallend: ״Item sagt“ dass damit auss obgeschriebener Declaration vollkomenlich bewahrt, dann dieweil die Juden von wegen des heil. Reiches obernannten Bürgermeister vnd Rath dienen vnd zu Stewer kommen vnd diesseiben Burgermeiste!* und Rath ihrer kayss. Maj. dienen sollen so folgt dass die Jüdischheit zu Frankfurt durch Mittel eines erbaren Rath es in allen Tributen vnd Anschlägen dienen als auch andere Vnterthanen des heil. Reiches in Stätten wohnend thun, darauss sich klärlichen folgt dass gemeitete Herr Christoph Fiscal in seyner replic anfahendt: ״wird sich nit etc. vermeint dass Bürgermeister vnd Rath der Statt Frankfurt in des Reiches Anschlägen mit ihrer gepühr der Juden halber höher angeschlagen seyn worden dieweil solches wie gemeltet am Tag liegt vnd ein igiiche Statt nach ihrer Vermügliehkeit nit in Sonderheit sundern vuiuersaiiter vnd ingemein angeschlagen wird in welcher vniuersali extimatione niemands vssgeschlossen wird neg. Christianus neg. gentilis reg. Judaeus reg. etiam Graecus sundern alle sunderliche Personen werden vnd demselben Vniuerso gestanden begriffen damit will auch Syndicus zu gedachter replic von Herren Christoph Mülherr Fiscal fürbracht also anfallend: ״Sunderlich,“ darin replicirt wird dass kayss. Maj. vnd ihre führfahren von der Anschlag so zu Nutz des röm, Reiches auffgelegt worden niemand können oder

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