Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- III. (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 90)
- Language
- German
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mögen freyen vnd eximiren dann erscheint klärlich dass die Jaden zu Frankfurt von solchen Anschlägen nit gefreit seyen sundern ihrer kayss. Maj. dienen vnd zu Hilf kommen mögen. So ist es auch von gedachten Herren Christoph Fiscal frembdt zu hören dass kaysserlichen Majestät soliches Macht soll haben. Kaysserlichen Majestät seyn durch keinen Pakt, geding Contract verpflichtet oder etwas zu halten obligirt. Dann solich Contra ct vnd Pact seind gegründet auff die natürliche Recht vnd aller Massen als sich vnssern allerheiligster Vatter der Papst vor seiner Pflicht selbst nit absolviren mag, alsso kann sich auch kayss. Maj. von solichen Contracten vnd Pacten nit erledigen cum in hujus modi absolutionibus obligationum sint personae reciprocae et inter absolventum et absolutum debeat esse distinctio personarum darauss klärlichen folgt die Wahrheit des zwölften Articuls anfahend: ״Item sagt darumb auch Syndicus in aller Massen zu erkennen begehrt wie zu End der Exceptionalartikel gebeten ist, Ew. Gnad Richterlich Ambt in dem anruffend mit Vorbehaltnuss aller Noitdurft vnd als vnss. kayss. Fiscal dagegen generalia gesagt replicen repetirt vnd wir darin gebeten vnd durch Johann Rechlinger von wegen der in Frankfurt in Repetirung aller Acta vnd vnss. kayss. Fiscal dagegen dass diesselbe Freiheit die Juden umb gemeines Nutz willen zu collectiren nicht verhindern möcht, so ist anheut dato nach Resichtigung vnd Ermessung der Acta Vrtheil gesprochen vnd ergangen also lutend: ״Zwischen dem kayss. Fiscal als Kläger eines vnd Bürgermeister vnd Rath der Stadt Frankfurt als Vertreter der gemeinen Jüdischheit daselbst vnd für ihr Interesse andertheils ist nach allem Fürbringen diesselbe Jüdisehheit von den kayss. Monitorien des kayss. Anschlages halb gegen ihn ausgegangenen vnd eingeleibten Poen mit diessem Vrtheil absolvirt vnd aus bewegenden Vrsachen Kosten vnd schaden darumb erbetten vnd compensirt.“ Vrkundt dess Brieffs.Wormbs, 22. Octbr. 1511 etc. ad mand. Dom. Imperatoris proprium. V dal rieh Varnbüler, Judicii camerce Imperialis Protonatarius.“ Es blieben nun die Dinge so bis zu den Zeiten Ferdinand U. Dieser wollte die Juden wieder einlösen; aber der Senat wies die Un-