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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1877-01-01 · III. (1877) · page 87

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
III. (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 87)
Language
German
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82 Tages Aprilis nechst darnach ein schriftlich replic eingelegt, alsso lutend: ״Woilgeborener gnädiger Herr Rom. Kayss. Majestät Cammerrichter zu repliciren wider etlich vermeinte Exceptiones jüngst von wegen der fürsichtigen Ersamen vnd weissen Burgermeister vnd Rath der Statt Frankfurt einbracht. Nun ich erstlieh alles das so mir dienstlich ist in was aber in einiger Weeg wider mich geacht vnd verstanden mocht werden, darwider sage ich die Inrede vnd sunderlich zu repliciren sag ich, dass wahr vnd offenbaren Rechtens sey, dass kayss. Majestät ihr Vorfahren im Reiche vor die Anschlag so zu sunderlichen Nutz des Rom. Reiches vfferlegt worden, Niemands kennen oder mögen eximiren vnd freien. Nun ist est wahr vnd offenbar, dass kayss. Maj. vnsser allergnädigster Herr solich kleiner Anschlag der Juden allenthalben im Reiche vfferlegt hat allein zu verfolgen die des heiligen Reiches echten vnd Vngehorsamb vnd also vmb gemeines Nutz willen deshalb einem Herren Bürgermeister vnd Rath der Statt Frankfurt nit geziemt oder gebührt die Juden daselbst an Bezahlung des Anschlags zu verhindern darumb vnverhindert solcher vermeinter Einrede vnd Exception bitt ich durch Ew. Gnaden Recht zu sprechen vnd zu erkennen, dass Bürgermeister vnd Rath der Statt Frankfurt durch ihr vermeint angezogen Interesse nit geziem noch gebühr die Juden an Bezalung ihrer Gebühr des Anschlages ihnen durch kayss. Maj. vnd gemeines Nutz willen vfferlegt zu verhindern, auch die gemeine Judischeit zu Frankfurt umb dass sie in auffgesetzter Zeitt des kayss. Gebotes nicht gelebt vnd Ihre Gebühren des Anschlages nit bezahlt haben in die Poen in dem ausgegangenen Monitorial bestimbt verfallen sey erklären vnd Bürgermeister vnd Rath der Statt Frankfurt auch die gemein Judenschaft daselbst nur in Kost vnd Schaden ertheilen mit Vorhaltung aller Noitdurfft. Christoph Müller, Doctor, kayss. Fiscalgeneral vnd dawider Johann Rechtlinger. Den 24. September, als der Edel vns vnd Reiches lieber getrewer Adam Graff vnd Herr zu Reuchlingen, als nach des genannten Graff Adolphs tödtlichen Abgang erwählter Verwalther vnsseres kayss. Cammergerichts ein schriftlich Duplic einbringend alsso lutend:

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