Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- III. (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 83)
- Language
- German
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78 vnd andern Juden zu gemeiner Notturfft vnd Nutz anschlagen möchten, sich vffs Recht gezogen vnd darauff Rechts?; hutz gethan haben. So mit vrtheil die genanten Bürgermeister vnd Rath derselben Stadt Frankfurt vff ihren inbrachten gewalt die gemelte Judischheit im Rechten zu vertreten zugelassen, welcher Vrtheil nach der 28. Tage January im nachbesehriebenen eilfften Jahre vnsser kays. Camerfiscal wieder in Recht erschienen den von Frankfurt Anwalt nehmlich den Dr. J. Rechlinger zuegegen Vngehorsam, dass er vff ergangene Vrlhel bisher wie sich gebührt nicht gehandelt hat, angeklagt. Darauff derselb Doctor Rechlinger von wegen derer yon Frankfurt die so Interesse hatten auch in Krafft ihrer eingebrachten Gewalt mit Vrtheil Ihr Juden zu vertreten zugelassen, dieweil nun das angeregte Monitorial nicht anders dann eine schlechte Gitation begrieff und darauff durch vnsern Fiscal mit Klag das schuldig were nichts gehandelt, so wurde der von Frankfurt vngehorsamb vnbillig beklagt, wo aber solches durch vnsern Fiscal nochmals gescha, wolle er hören vnd wo Doctor Rechlinger das Mandat oder Monitorial nicht erwogen, so hat er darin eine andere Meinung erfunden. Was der Juden Vngehorsamb, dass sie ihr Gebühr des Anschlages nit erbracht, darumb sie die Poen darin bestimmbt verwirkt und Sy darein zu declariren gehetten hat. So were bey Zeit darin die Vrsache verlauffen vnd den Juden auch deren von Frankfurt vngehorsamb vor Augen, so repetirte er sein vorgethan mündlichen FUrtrag die gemeine formb des ausgangenen Mandats auch ein Instruction in einem andern Handel die Jüdischheit zu Wonnbs, betreffend vorgebracht vnd auch vnsser kaiss. befelch desshalb ausgangen vnd alss gemelter Dr. Rechlinger dass er dieweil durch vnsern fiscal kein klag fürbracht noch die Narrata verilicirt worden zu handeln nicht schuldig were vermeint vnd bescheidts darauf begeret mit Meldung, dass er von den Juden nit, sondern von den von Frankfurt für ihr Interesse handelt vnd vnsser fiscus mit annehmung der bekanntnus dass Doctor Rechlinger von den Juden welche nit handle vnd von beiden Theilen Rechtsatz geschehen, ward des 3. Tages February nechst darnachzu recht erkannt dass Doctor Johann Rechlinger vnangesehen seiner Inrede uff vnsseres Fiscales Fürtrag wass sich gebührt handeln