Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- III. (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 82)
- Language
- German
- Belongs to
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heit zu Frankfurt mit vnsserem Kays, Monitoribus inen nach lat eines vnsseres Kays. Camergerichtsgeschworner Roten Relation darüber fürbracht verkündt umb bezahlung des obgenanten an- Schlages ersucht, aber diesselb Judischheit demselben Monitorien nit gelebt vnd in bestimbter Zeitt keine bezahlung gethan hatt, auch kein redlich Ursach fürwendete warumb sie des entschuldig zu seyn vermeinte, noch anders dazu Sie in solichen Monitorien vnd anhangender ladung fürgeladen werden: that auch von lrwegen Niemand erscheyne. Darumb so beklagte er ihr Ungehorsamb nach vnsserer Kays. Gamergerichtsordnung vnd herkommen ruhe zu lassen. Dagegen ist in Recht erschienen der Ehrsame vnd gelährt vnsser Camergeriehtsprocurator vnd des Reiches lieber Getrewer Peter Kyrsser Lehrer der Rechten in KrafFt einer Substitution von dem Ehrsamen vnd gelährten auch vnsser Camergerichts Procuratoren Advocaten vnd des Reiches lieben Getrewen Johan Rechlinger Lerer der Rechten alss gemeinen Anwaldts der ehrsamen vnser vnd des Reiches lieben getrewen Bürgermeister vnd Rath der Statt Frankfurt in Krafft vnd nach Inhalt eines offen gesiegelten vnd sunderlichen Gewaltbrieffes uff den Jetztgenanten Doctor Rechlinger gestellt den er darbey inlegt von einem vnsseres Camergerichts protonotaren gesehen vnd in Gericht angesagt vnd Rat im Nahmen vnd von wegen derselben Bürgermeister vnd Rath furbracht, es were offenbahr dass die Juden zu Frankfurt der Statt daselbst zugestellt waren mit leib vnd guth vnd nachdem die Statt Frankfurt dieselben Juden als ihr Zugehörig zu vertretten hat von wegen derselben Statt Frankfurt im angezogenen Monitorialsabschrifft derhalben Sye demselben Folg zu thun nicht schuldig zu geben gebetten. Wieder das vnsser kays. fiscal, dass die von Frankfurt für Ihr vermeynt Interesse erscheinen vnd Abschrifft des Monitorials zu erkenen begehrten, liess er darüber gescheen, was Recht wäre, aber die von Frankfurt mochten die Juden ihres angeklagten Vngehorsambs nicht vertetten noch verantworten. In Vertrauen vnd mit Bitt wie vor im Ruffen zu erkennen vnd alss gedachter Doctor Peter Kyrsser, dass ein Obrigkeit für ihre Vnterthanen wegen wohl erscheinen vnd vnsser fiscal, dass wir die genanten