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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1877-01-01 · III. (1877) · page 81

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
III. (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 81)
Language
German
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IRI
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Ansuchen (!), aus Vergessenheit (II) oder in anderer Gestalt, etwas ausgienge und gethan wurde, dass dasselbe alles und jedes keine Kraft noch Macht haben vnd die genannten von Frankfurt, ihre Nachkommen, noch die Jüdischheit daselbst dem keinen Gehorsam schuldig sein, sondern ganz unbündig heissen und sein und bleiben soll“. Am 22. October 1511 erliess ferner Kaiser Max einen Urtheilsbrief nach welchem die Juden zu Frankfurt a. M. der Anlagen an das kaiserl. Kammergericht absolvirt werden. Wir theilen denselben mit, da er, abgesehen von der vorliegenden Angelegenheit einen Einblick in das Gebahren des Reichsgerichts gewährt. Derselbe lautete: Wir Maximilian von Gottes Gnaden, Erwehlter Römischer Kaiser zu allen Zeiten Mehrer des Reiches etc. bekennen vnd thuen kundt allermäniglich mit diessem vnssern Kays, offenen Brieff: Als verschienener Zeit der ehrsame vnd gelährt vnsser Kays. Camer Proevrator fiscal General vnd des Reiches lieber Getrewer Christoph Mvlher Lerer der Rechten vff vnssern svnderlichen Beschein gegen der Jvdischheit allenthalben im heyl. Reiche vnd vnter anderem gegen gemeine Jvdischheit zu Frankfurt zu lnnbrengung des gemeinen kleinen Anschlages so wir bey dem Anschlag gemeiner Renten des Reichs unss vff den jüngst gehaltenen Reichstag zu Augsburg damahls zu unserer scheinbaren Notturfft zugesagt gemacht vnd bewilligt vff dieselben] Juden zur gleichen Notturfft vnd Hilff. Nehmlich vff eine Jede Manns- oder Frawensperson so dritzehn Jahre vnd darüber alt were geschlagen und gemacht haben an vnsserem Kays. Cammergericht Monitorial vnd Mandato in bestimbten Zeitten vnd bey den Poenen darin verbleibt solicher Anschlag etlichen vnssern darzu verordneten Gomissarien auch darin benennt entrichten, dass vff solche vnsser Gamergericht dann damals Wiland Adolpf Graff zu Nassau Herr von Wiesbaden vnd zu Ytzstein alss vnsser Kays. Cammer-Richter mit sampt den Edeln Ehrsamen vnd gelährten vnsser vnd des Reiches lieben Getrewen vnd Andächtigen in vnsserer Statt vnd in vnsseren Nahmen zu vnsser vnd des Reiches Statt Worms besessen hatt am sechzehnten Tag des Monats Decembris nach Christi vnsseres Herren Geburth fünfzehen hvndert vnd im zehenden Jahre erschienen sein, der obgenante Christoph vnsser Kays. Ober Camer Procurator fiscal vnd hat gerichtlich fürbracht nachdem die Jüdisch-

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