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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1877-01-01 · III. (1877) · page 79

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
III. (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 79)
Language
German
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IRI
…/2418846-2418851--0554-2419443
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Nahmen die 900 Pfvndt Geldes, die wir vnd vnser Stifft vff den Jvden hatten vnd vns nutzen ermögten vnd den angenenten Burgern schaden, die solde (?) wir yn geben vnd antworten vnd die brieven sie werden fanden, yn geantwortet oder nit, so sollen sie doch todt seyn vnd keine Macht noch Krafft haben vnd verziehen wir vnd vnser Stifft egenent vor vns vnd vnsere Nachkomen vff die Recht, die der heissen zu latein.: Exceptio non numeratae pecuniae, doli mali et furi dicenti deceptio, ultra medium fusti peccii et subveniendum vnd avf andere alle Recht wie die seind oder heissen mögten, geistlich oder weltlich, damidt wir vnser Nachkommen oder Stifft vnss behelffen mögten, wider diese vorgeschriebene stücke samentschafft oder besonder, diese genante Rechte gekeuff vnd vffgebringt vnd alle diese vorgeschriebene stücke vnd Articuln vnd Ihr Jgliches besondere geloben in guter Treue wir Gerlach Ertzbischoff vor vns vnd vnsern Stifft vnd Nachkomen stets veste und vnverbrüchliche zu halten und darwider nicht zv thvn in keiner Wiss wir oder Jemand von vnser wegen Eines Theiles oder Zumahlen heimlichen oder offenlichen ohne alle argliste vnd geverde des zu verkhvnt han mir vnser lnsiegeln an diesen Briff thvn hanken vnd wir Rudolf von Gottes Gnaden, Dechant, Reinhard Custos, Gerhard Schulmeisters vnd das gemeine Capitel des Stiftes Maintz vorgenent bekennen öffentlich an diesem Brieffe, ist dieser vorgeschriebene Keuff, vffgebungen vnd Rechtungen vnd alle andern stück vnd Artikel als sie abgeschrieben seind mit vnsrem guthen Willen wissen vnd verhengnisse geschehen sind vnd han des zu vnserem stedigkeit Vnsers gemeinen Capitels Insiegl zu den Ehrwürdigen in Gott Vader vnd Herrn, unseres lieben gnedigen Herrn, Herrn Gerlachae, Ertzbischof zu Maintz, lnsiegel obgenent an diesen Brieff gehangen. Der geben ist zu Erenfels uff St. Bartholomäustag der Apostein nach Gotts Geburth 1358. Locum Sigilli . 0 r .. .. archi Episcopi. L. S. Capitu 1. Die Stadt Frankfurt gelangte in solcher Weise in den Besitz des Theiles der Juden, die bis jetzt dem Erzbischof von Mainz verpfändet waren. Am 22. Januar 1363 ermächtigte Carl den Rath der Stadt

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