Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- III. (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 78)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
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- IRI
…/2418846-2418851--0553-2419442- Visual Library
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Willen des allerdurchlauchtigsten Fürsten vnd Herrn vnsers lieben Gnedigen Herrn, Herrn Carls, Römischen Kaisers vnd Königs zu Beheimb vnd mitt Wissen, Willen vnd Verhengnisse der Erbaren wysen Lute, Rudolfs, Dechans, Reinhard Custos, Gerhards Schulmeisters vnd des gemeinen Capitels vnseres Stiffts zu Maintz vmb solche Ansprache, als Wir vnd vnser Stifft han vnd gehapt haben, gegen den bescheidenen Luten, den Bürgermeistern, dem Rade, den Bürgern vnd der Stadt gemeiniglich zu Frankfurt von den Juden ,wegen daselbst mit Nahmen vmb neun hundert Pfundt Heller Gelds, die wir vnd vnser Stifft von vnserem Herrn vnd Kayser vnd dem Römischen Reiche gehapt han, als wir unss Virmagen oder in welche Wis wir vnd vnser Stifft anderes sie hatten oder herbracht han, vnd von anderen gefallen vnd nutzen, die wir han oder haben mögten vff dieselben Juden zu Frankfurt, darumb wir sie ansprechen, vnd die vnss vnd vnseren Vorfahren auf Etliche Jahre versessen vnd nit gegeben oder bezahlt sind, gütlichen wie freundlichen sie mit einander verrichtet vnd vereynet vnd verzichte lutterlichen auf die egenante Ansprache, Geuelle vnd Gelde, die wir vnd vnser Stifft han, als wir vnss vermasen Ja yn gehaben möchten als von der vorgenanten Juden wegen vnd han alle vnsere Guide vnd Gevelle vorgenant, oder wie wir vnser Stifft Vorfahren oder Nachkomen sie hätten vnd haben sollen von der Sache wegen vff denselben Jvden vssgegeben vnd verkavfft vnd geben sie vff vnd verkhauffen mit diesem Briefe den vorgenannten Bürgermeistern, dem Radte, den Bvrgern vnd der Statt zu Frankfurt vnd Ihren Nachkomen vnd darumb han vnss dieselben Burger vnd die Statt zu Frankfurt gegeben vnd bezahlt an gereidten Gelde, sieben tausend vnd fünff hvndert Gvlden (7500) gvter vnd genger wervng, als sie zu Frankfurt genge vnd gebe seindt, vnd han wir dasselbe geld in vnseren vnd vnseres Stiffts kvndlichen Nvtz vnd Notdvrfft gekert vnd gewant vnd sagen sie derselben summen gelts sieben tavssend vnd fünff hvndert gvlden mit diesem Brieffe quitt vnd loss gantz vnd gar, vsgeschlossen alle arglist vnd geuerdte, were dass auch sache, dass wir, vnser Nachkomen oder Stifft, da heyne (?) beine (?) hatten oder finden, nvn oder hernach in Zeitten, von denselben Gvlden, Rechten vnd Geuellen, die diese vorgenante sache rurten, mit