Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- III. (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 75)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2418846-2418851--0550-2419439- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
II. Zur Geschichte der Juden in Frankfurt a. M. von G. Wolf. Wem gehören die Juden? Es ist das eine Frage, die heute kaum mehr verstanden wird. Unsere Zeit, in der allenthalben daran gearbeitet wird, die Rechte des Menschen in unverkürztem Masse zur Geltung zu bringen, hat mit anderen Fragen, die früher viel Staub aufwirbeln konnten, ohne dass ein Körnchen des Guten dabei herauskam, auch diese zu den Todten geworfen. Wenn auch hie und da noch vereinzelte Stimmen laut werden, die vielleicht auch eine solche noch ins Leben zurückrufen möchten, so hat Dank der siegenden Humanität und dem fortgeschrittenen Rechtsbewusstsein doch unsere Gegenwart für dieselbe kein Verständnis und Gehör. Die Selbständigkeit des Menschen auf dem Boden des Gesetzes, wo jedem Pflicht und Recht nach gleichem Masse zugetheilt werden, ist ein Axiom geworden. Es wird heute Niemandem, auch im entferntesten Sinne einfallen, die Juden als ein Eigenthum zu betrachten, das man je nach Laune und Bedürfnis ausnutzen und benutzen oder auch verpfänden und verkaufen kann. Jedoch die Juden in Frankfurt a. M. bildeten, wie die in anderen Städten, lange Zeit das Streitobject, wem sie gehören, respective wer sie auspressen dürfe. Von drei Seiten aus machte man diese Rechte geltend. Zunächst betrachtete sie der römische König respective der deutsche Kaiser als sein Eigenthum, da doch die Juden Kammerknechte waren. Aber auch der