Mannheim
Compact Memory

Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1877-01-01 · III. (1877) · page 70

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
III. (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 70)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2418846-2418851--0545-2419434
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

hatte es lange vergebens versucht, die pharisäische Ansicht über die Strafbarkeit der Lügenzeugen zur Geltung zu bringen. Sein Sohn liess sich, wie er es dem Vater ausdrücklich erklärte, nur deshalb hinrichten, damit die Verkehrtheit der sadducäischen Theorie an einem Factum sich beweise, und das Volk, unter dessen Augen sich dies ereignet, von der Unhaltbarkeit einer solchen Rechtsauffassung sich überzeuge. Er will, dass an den Lügenzeugen die Verläumdung gerächt werde und nimmt deshalb freiwillig den Tod auf sich. Die Zeugen, die gegen ihn ausgesagt und nachher sich selbst als Lügner erklärt hatten, wurden auch, nachdem das Urteil an dem Beschuldigten vollzogen war, hingerichtet160). Warum musste aber der falsch Verdächtigte sich erst in den Tod begeben, damit über die Verläumder die verdiente Strafe komme? Konnte er darum nicht leben bleiben? Offenbar war es ein aus Sadducäern gebildeter Gerichtshof, der hier zu entscheiden hatte, und darum konnte der Verurteilte nur mit seinem Tode auch den Tod seiner Ankläger herbeiführten. Der frivole Missbrauch, der mit dem Zeugnissrechte getrieben wurde und der in diesem Falle so klar zu Tage trat, musste in dem Volke eine gewisse Erbitterung gegen die Sadducäer hervorrufen. Simon b. Schetach konnte jetzt der pharisäischen Theorie, für die er nach diesem Vorfälle gewiss mit erhöhtem Eifer eintrat, leichter Eingang verschaffen; es war die rechte Zeit, in der das Volk für dieselbe gewonnen werden konnte. Dieser Vorgang ist es nun auch, der die Susanna-Schrift hervorgerufen hat und durch die Geschichte, die in ihr erzählt wird, hindurchleuchtet. Hier wurde ein Mann aus offen- Untersuchung und ohne genauere Erforschung (ovx dvaxQlvaweg ovdh rb Ga cp eg e/ayvövreg) Todesurteile verhängen (v. 48). Damit soll wahrscheinlich auf Deuter. 17, 4 hingewiesen werden, wo zur Constatirung des Crimens eine sorgfältige bis zur Wahrheit vordringende Untersuchung gefordert wird. In Sifre (H, 93, 149, 190, vgl. j. Synh. 5, 1, b. Synh. 40a) wird aus den Worten ״und es ist wahr, die Sache steht fest“ (Gacpiog LXX) gefolgert, dass bei dem Zeugenverhöre auch nach Nebenumständen gefragt werden müsse בדיקות מניין ת״ל והגה אמת נכון הדבר. 160) In Tos. Synh. 9 und j. Synh. 6,1 wird darüber ganz allgemein berichtet אלא יהא דמיו תלויין בעדיו. Die vollständigere Relation (b. Synhedr. 44 b) spricht sich deutlicher darüber aus ויהא קולר תלוי בצואר עדים. Diese Worte lassen darauf schliessen, dass man die Verläumder nicht frei ausgehen liess. 5

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.