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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1877-01-01 · III. (1877) · page 69

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
III. (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 69)
Language
German
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64 Der Zweck derselben bestand einerseits darin, die Nützlichkeit einer in Einzelnheiten eingehenden Inquisition der Zeugen darzuthun, weshalb Daniel dieAeltesten in ähnlicher Weise verhört, wie etwa zur Zeit, als diese Schrift verfasst wurde, es Ben-Sakkai gethan158), und anderseits wieder zu zeigen, wie notwendig die Anordnung ist, dass die Lügenzeugen bestraft werden, auch wenn an dem Inculpaten das Urteil noch nicht vollstreckt worden ist. Ersteres wird dabei, weil es als eine erst eingeführte Neuerung erschien, besonders betont 159), währenddem letzteres schon durch die Thatsachen selbst sich als richtig erweist. Die Berichte, die wir aus dieser Zeit haben, ermöglichen es sogar, den näheren Anlass, dem das Susanna-Bucli seine Entstehung verdankt, und damit auch beiläufig das Jahrzehnt zu ermitteln, in welchem es ans Licht getreten ist. Simon b. Schetach 158) Ben-Sakkai wird in S. Tanaim we-Amoraim als Zeitgenosse Simon b. Schetach’s und Jeliuda b. Tabbai’s genannt (לשמעון בן שטח ליהודה בן טבאי לרבן יוחנן בן זכאי). Wenn er da auch Jochanan heisst, so wird doch der Stifter der Hochschule von Jabneh von ihm unterschieden, da dieser später (4 כרם חמד S. ISO) als Schüler Hilleis erscheint. Selbst nach der Sage, die dem letzteren eine Lebensdauer von 1*20 Jahren zuschrieb (Sifre zu Deuter. 34, 7), war es nicht möglich, seine Wirksamkeit bis in das Zeitalter Simon b. Schetach’s hinaufzurücken. Der Yerf. des Sed. Tan. muss also in unausgesprochenem Wider- Spruch mit der bab. Gemara die Existenz von zwei Gesetzeslehrern dieses Namens angenommen haben. Duschak (das mosaisck-talmudisclie Strafrecht S. 04, 95) versetzt, um mit einem Schlage alle Fragen Michaelis’ zu lösen, die Darstellung der Susanna-Geschichte in die Zeit Jochanan b. Sakkai’s, in welcher der Ehebruch so häutig vorkam, dass man die Probe durch den Beinigungßeid unterlassen konnte. Der Ausruf, der nach Th. v. 47 Daniel in den Mund gelegt wird: Ich bin unschuldig (d&Cüog) an diesem Blute, soll auf den Namen Ben-Sakkai (der Reine) zurückweisen. Man wird schon aus dem Grunde, dass in der Susanna-Schrift nicht so sehr das Verbrechen des Ehebruches als das der falschen Zeugenaussage in Betracht kommt, aus der Darstellung des ersteren kein Moment für die Fixirung der Abfassungszeit ableiten können. Von dem Beweismittel des Reinigungseides konnte hier kein Gebrauch gemacht werden, da nicht der Gatte Susannas als Kläger aufgetreten war. Fast wird man versucht, Ben-S a k k a i und Ben-T a b b a i für eine Person zu halten, nur ist es nicht gewiss, ob nur zufälligerweise טבאי in זכאי übergegangen, oder letzteres als ein Euphemismus anzusehen ist, der ihn als einen Richter von musterhafter Makellosigkeit bezeichnen sollte (vgl. in seinem Wahlspruche den Passus יהיו בעיניך כ ז כאי ן). 159) Daniel richtet, ehe er zum erneuerten Zeugenverhöre schreitet, eine Ansprache an das Volk in welcher er ihm vorwirft, dass man in Israel ohne

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