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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1877-01-01 · III. (1877) · page 68

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
III. (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 68)
Language
German
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63 und Rachsucht ihnen eingegeben wurden, durchdringen können155). Damit ist aber die Geschichte noch nicht beendet. Was geschieht mit den Lügenzeugen? Sie stehen vor dem ganzen Volke als schändliche Verläumder da, sie haben sich selbst Lüge gestraft und es ist kein Zweifel darüber, dass sie nur in der Absicht, Susanna zu Tode zu bringen, falsches Zeugniss abgegeben haben156). Nach der sadducäischen Auffassung des biblischen Vergeltungsgesetzes hätte man den beiden Aeltesten nichts anhuben können, da ihre Lügenhaftigkeit noch vor Susanna’s Hinrichtung entdeckt wurde. Wenn aber dem empörten Rechtsgefübl, das hier die unnachsichtliehe Bestrafung der Uebelthäter forderte, Genugthuung verschafft werden sollte, so konnte das einzig und allein durch die Befolgung der pharisäischen Vorschrift geschehen. Man belegte sie mit derselben Strafe, die über Susanna zu verhängen war, wenn die Anklage gegen sie sich als wahr herausgestellt hätte, sie wurden nach Bestimmung des mosaischen Gesetzes hingerichtet und ״unschuldiges Blut gerettet an diesem Tage“ 15"). Das Susan n a-Bu ch ist so mit nichts ander es als eine a nt isadducäische Tendenzschrift, in welcher auf nicht ungeschickte Weise ein alter Sagenstoff von einem Processe gegen Frauen Verführer so bearbeitet wurde, dass er zu einem belehrenden Zeitbilde sich gestaltete. richtetes Verbot aufgefasst. Dieselbe bat Jehuda b. Tabbai (Anm. 136) bei den Worten אם לא שפכת דם נקי im Sinne, weshalb auch in der Mechilta die Erzählungen von Simon b. Schetach’s und Jehuda b. Tabbai’s Verhalten dem Einzelzeugen gegenüber bei der Auslegung derselben vorgebracht werden. 155) V. 56, 57. 156) Geiger (Urschr. S. 195, 196) hat nachgewiesen, dass die Auffassung, nach welcher Zeugen nur durch Gegenzeugen als straffällige Verläumder hingestellt werden können (M. Mac. 1, 6) jüngeren Ursprungs ist. Was Pineies (דרכה של הורה S. 189) dagegen vorbringt, ist unerheblich. Die Stelle מנין שהעד עושה עצמו שקר ת״ל והנה עד שרר ומניין שעושה חבירו שקר ת״ל והנה עד שקר העד יבול אף משגחקרו עדותן בבי״ד ת״ל שקר עגה באחמ אמור מעתה כל זמן שב״ד צריכים להם ולא משנחקרה עדותן בב״ד (Sifre II, 190) erhält, wie bereits David Pardo darauf hinweist, durch Tosefta Ketub. 2 (vgl. j. Ketub. II, 3) ihre Erklärung. Sie besagt, dass der Zeuge noch während des Verhörs seine Angabe als lügenhaft bezeichnen kann, nicht aber nachdem dasselbe geschlossen ist. 157) V. 62. Des Ausdrucks ״unschuldiges Blut“ (cd{1ct ävafoiov) bedient sich zur Bezeichnung des Justizmordes auch Jehuda b. Tabbai (אם לא שפכת דם נקי) vgl. Anm. 154 und v. 46 Th.

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