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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1877-01-01 · III. (1877) · page 62

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
III. (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 62)
Language
German
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57 Wahlspruch aufstellt140) und als solcher in den durch die ganze Daumviren-Periode hindurchgehenden Meinungsstreite darüber, ob man auch an den Festtagen auf das Haupt eines zu schlachtenden Opferthieres der Vorschrift gemäss die Hand legen dürfe, einen anderen Standpunkt als Simon b. Schetach vertrat141), ist von ihm überhaupt nichts bekannt142), nur führen noch gewisse Andeutungen daraufhin, dass er in Gemeinschaft mit diesem in der Streitfrage über die Strafbarkeit der Lügenzeugen die Ansicht der Pharisäer zum Siege geführt hat. Nach der sadducäischen Rechtslehre sollten nämlich diejenigen, die nachweislieh einen Unschuldigen vor Gericht des Mordes beinzichtigt hatten, ist, so wurde der Name Juda b. Tabbai’s nur hinzugenommen, um eine abweichende Tradition, welche diese Anordnung einem älteren Paare zuschrieb, in entsprechender Weise zu berichtigen. 140) Abot 1, 8. 141) Chag. 2, 2. Der Umstand, dass die Frage, ob die biblische Vor- Schrift, nach welcher man auf das Haupt des zu schlachtenden Opferthieres die Hand legen soll, auch an Festtagen in Anwendung kommen dürfe, während der ganzen Duumvirenperiode nicht zum Austrage gelangen konnte, weist darauf hin, dass in diesem Meinungsstreite zwei Principien einander gegenüber standen. Achtet man darauf, dass damals bei der Erklärung der Tora in den Schulen mit dem Buche Leviticus der Anfang gemacht wurde und hier gleich das erste Gebot desselben den Gegenstand zu dem so lange fortgeführten Meinungsstreite gegeben hat, so muss man fast vermuten, dass es sich hier darum handelte, ob man den stricten Wortlaut der Bibel allein für massgebend erachten müsse oder auch eine freiere Interpretation zulässig sei. Von der Auffassung des durch וסמך (Lev. 1, 4) ausgedrückten Gebotes — ob dieses nämlich Ausnahmen zulasse oder nicht — hieng es ab, welchen Standpunkt man bei der Interpretation der übrigen biblischen Gesetze einzunehmen habe. Da man über die Frage, weiches Erklärungsprinzip das richtige sei, nicht so leicht einig werden konnte, so liess man beide neben einander bestehen, die Entscheidung immer mehr der Zukunft anheimgebend. 142) In Abot di. R. Nat. c. 10 wird Jehuda b. Tabbai folgender Ausspruch zugeschrieben: ״Wer mir gesagt hätte, ehe ich zu dieser Würde gelangte, bekleide sie! gegen den hätte ich mich mit dem Leben gewehrt, wer aber jetzt, nachdem ich sie einmal angenommen habe, mich auffordern wollte, sie niederzulegen, dem würde ich heisses Wasser aufs Haupt schütten, denn so schwer es ist, eine Würde zu erreichen, ebenso schwer fällt es, sich stürzen zu lassen. Wir sehen das an Saul. Als ihm die Königswürde angeboten wurde, zog er sich zurück ״er verbarg sich bei dem Gerätha (1. Sam. 10, 22), als man ihm aber dieselbe entziehen mochte, da suchte er seinen Rivalen

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