Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- III. (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 60)
- Language
- German
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biblischen Vorschrift nur in dem Falle, dass die beiden Zeugen, auf deren Aussage ein Urteil gelallt werden konnte, der Lüge überführt wurden, die Strafe wegen falschen Zeugnisses in Anwendung kommen könne136). Jehuda b. Tabbai bekundete auch in einem anderen Falle, dass er einer Theorie, nach welcher auf die Aussage eines Einzelzeugen Rücksicht genommen wurde, sich nicht anschliessen könne. Als er einst an einer öden Stätte vorüberzog und dort die noch zuckende Leiche eines Erschlagenen sah, neben welcher ein Mann mit bluttriefendem Schwerte stand, sagte er zu ihm: So treffe dies mich, wenn nicht einer von uns beiden, entweder ich oder du, diesen Mann erschlagen hat, doch was kann ich machen? sagt doch die Tora, dass nur auf die Geltung kommen können, mit deren Richtigkeit es nicht sicher ist. Das Verbot der Niederschreibung von Halachas trat also, wie der Scholiast zur Fastenchr. a. a. 0. bereits andeutet, wol zu dieser Zeit zu Tage. 1a6) Mechilta zu 2. B. M. 23, 7 .בבד חרג שמעון בן שטח עד זומם אמר לו י ד,ו ד ד בן ט בא י אראה בגחמה אם לא שפכה דם בקי ואמרה תורה הרוג על פי עדים הרוג על פי זוממים מה ״) עדים שנים אף זוממים שניםEinst liess Simon b. Schetach einen als lügenhaft befundenen Zeugen hinrichten. Darauf sprach Jehuda b. Tabbai zu ihm: Bei meiner Seligkeit! Du hast unschuldiges Blut vergossen, lehrt doch die Tora, den Tod verhänge auf Angabe von Zeugen, also auch den Tod für diese selbst, nachdem beide als Lügenzeugen befunden worden sind; wenn unter Zeugen zwei gemeint sind, so müssen auch die der Lüge überführten Zeugen zwei sein“). Eine andere Version (Tosefta Synh. c. 6 und daraus j. Synh. 6, 4 b. Maccot ob) schreibt diesen harten Urteilsspruch Jehuda b. Tabbai und die Widerlegung Simon b. Schetach zu, allein Geiger (Urschrift S. 140) führt diese Verwechslung mit Recht darauf zurück, dass man letzteren, den rührigen Bekämpfer der Sadducäer, den Wiederhersteller der Lehre (Kiddusch. 66 a) nicht in Schatten stellen wollte. Auch die Sage (Mac. 1. c.), dass Jehuda b. Tabbai aus Reue über diese ungerechte That täglich auf dem Grabe des Erschlagenen hingestreckt lag und durch lautes Stöhnen diesem Gefühle Ausdruck gab, scheint ursprünglich nicht auf diesen, sondern auf Simon b. Schetach sich bezogen zu haben, indem sie an seinen Namen (שמעון בן שטח) anknüpfend, erzählte: וכי ימיו היה משתטח על קברו של אותו העד והיה קולו בשמע. (Die Worte של יהודה בן טבאי in dieser Stelle sind sicherlich erst später eingefügt worden). Die Mechilta weiss auch nichts davon, dass Simon b. Schetach mit diesem Verfahren einen Coup gegen die Sadducäer beabsichtigt habe. Gegen deren Theorie, dass die Bestrafung.der Lügeuzeugen nur in dem Falle, dass auch an dem Inculpaten schon das Urteil vollstreckt worden, stattzufinden habe, kann es schon gar nicht gerichtet gewesen sein. Aus dem Tenor der Erzählung geht hervor, dass es sich hier nur darum handelte, ob,