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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1877-01-01 · III. (1877) · page 51

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
III. (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 51)
Language
German
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IRI
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pentateuchischen Gesetzes, dass man den der Lüge überführten Zeugen mit derselben Strafe belege, die auf das Verbrechen gesetzt ist, dessen der von ihnen Verläumdete sich schuldig gemacht haben soll 119), schiene überflüssig, wenn dem Verfasser nicht damit hätte zeigen wollen, dass die Anwendung desselben in dem von ihm besprochenen Falle an ihrem Orte war. Die Anlage des Buches weisst endlich darauf hin, dass die Traditionen über die babylonischen Lügenpropheten wie die über Susanna nur als UnterbaiT für die Darstellung der Zeugenverhör s dienen, durch welches Daniel die Unschuld Susanna’s an den Tag brachte. Der Verfasser Mt sonach offenbar die Absicht auf eine Abänderung des zu seiner Zeit bestehenden Gerichts- und Strafverfahrens hinzuwirken. Es ist bereits gezeigt worden, dass nach einem Berichte der Mischna ein sonst ungekannter Gesetzeslehrer der früheren Zeit, Ben- Sakkai, dieselbe Methode des Zeugenverhörs angewandt hat, durch welche es nach dem Susanna-Buche Daniel gelungen ist, die als begiaubigt anerkannten Zeugen der Lüge zu überführen. Es war sonst nicht üblich, die Zeugen in dieser Weise zu inquiriren. Das Verfahren Ben-Sakkai’s erschien als eine Neuerung, als eine Abweichung von der Methode, mit der gewöhnlich das Zeugenverhör vorgenommen wurde. aus“ wird daher hier gesagt und zwar wird erklärend hinzugefügt — das eigentliche Citat endet mit Baßvlüvog — von den Richter-Aeltesten, die damit stolz thun, dass sie das Volk regieren. Zu den Worten ״ihr ein Haus zu bauen im Lande Sinear“ (Zach. 5, 11) bemerkt auch Simon b. Jockai*• ״Nämlich der Heuchelei und dem Hochmut, die sich in Babylon niedergelassen haben זו חנופה וגסות הרוח שירד לבבל (Kid. 49b). Aus Synh. 24a ist zu ersehen, dass man diese Eigenschaften auf die babylonischen Gesetzeslehrer bezog, (vgl. betreffs der Bezeichnung auch Abot 4, 9). Dasselbe wird hier von den dortigen Richtern gesagt 01 .־ eöoxovv x&ßeqvav tov laöv, sie bilden sich etwas darauf ein, dass das Volk ihren Bescheiden folgen muss. Der Verf. der Susanna-Schrift hatte also hier wahrscheinlich Zach. 5,5—11 im Sinne und reproducirte dessen Inhalt nach der hagadischen Deutung. Da er an den Aeltesten mehr die Ungerechtigkeit als die Sittenlosigkeit hervortreten lassen will, so führt er, um sie durch einen biblischen Ausspruch zu charakterisiren, nicht Jer. 29, an, wo ein directer Tadel gegen sie ausgesprochen ist, sondern eine Stelle, in der von dem Hochmut und der Ungerechtigkeit der babylonischen Richter die Rede ist. Von der ersteren Stelle konnte er, da er es nicht verraten will, dass er von Achab und Zidkia spricht, ohnehin keinen Gebrauch machen. 0גג) V. 62.

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