Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- III. (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 49)
- Language
- German
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44 weise und gottbegnadet schon der Knabe Daniel war. Es lag also, da zwei alte Sünder, die ein gleiches Amt wie er bekleidet, ihm gegenübergestellt werden, der Gedanke nahe, dass dies nur geschehen sei, um ihn dadurch noch in reicherem Glanze erscheinen zu lassen und so die Lehre zu veranschaulichen, dass man oft nicht so sehr dem Alter als vielmehr der Jugend Achtung zollen müsse. Wenn es damit seine Richtigkeit hätte, dass nach dem jüdischen Gesetze Greise zum Richteramte untauglich waren116), wäre die Beziehung, die so hier gefunden wurde, sogar eine sehr prägnante. Ob aber, um eine solche Pointe zu erzielen, der ganze Apparat von Traditionen, der für die Bearbeitung der Susanna-Erzählung herbeigeholt wurde, nothwendig war? Ob es überhaupt Gegenstand einer besonderen Schrift geworden wäre, in der Weise, wie es hier geschehen sein soll, eine Parallele zwischen Alter und Jugend zu ziehen und letztere in lichterer Zeichnung erscheinen zu lassen? Gewiss nicht! Die Beobachtung dieses Gegensatzes hängt hier ohnehin zu sehr an etwas Aeusserliehern, als dass man auf denselben Gewicht legen könnte. Nicht der Unterschied des Alters ist es, durch den Daniel von den Aeltesten sich vortheilhaft abhebt, sondern in den verschiedenen Charakteren liegt der Contrast, in den siezu einander gestellt sind. Man wird diesen eigentlich auch nicht so sehr in der Gegenüberstellung von Daniel und den Aeltesten zuerblicken haben, als vielmehr darin, dass das ganze Richtercollegium, welches die Verurteilung Susanna’s ausspricht, durch Daniel in den Schatten gestellt wird. Es werden dem Leser zweierlöArten riehterlichen Verfahrens vor Augen geführt, die eine verwerfliche, in der der Unschuldige verurteilt wird, währenddem die Schuldigen frei ausgehen, und die andere correcte, bei der das wirkliche Recht zur Geltung gelangt. Die Intention des Verfassers liegt offenbar darin, beide dem Leser zur vergleichenden Anschauungen vorzulegen und ihn die zweite als die richtige erkennen zu lassen. Da nun zu jeder strafrechtlichen Verhandlung ein Angeklagter und zwei Zeugen gehören, so musste ausser dem Richter-Collegium und dem Einen, der das 116) b; Synh. 36 b; in Tos. Synb. c. 10 wird der זקן nicht erwähnt. Nach R. Jochanan (Synh. 17 a) sollen gerade nur alte Männer im Synhedrium einen Platz haben können. Es ist daher möglich, dass das Waw von וסריס fehlerhaft ist und gelesen werden muss, אין מושיבי ן בסנהדרין זקן סריס ומי שאין לו בנים. Man setze nicht in das Synhedrium einen Aeltesten, der kinderlos ist u. s. w. / v-'־:. - j' 1 ׳.־