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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1877-01-01 · III. (1877) · page 43

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
III. (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 43)
Language
German
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schuldig gemacht101). Währenddem nun alle Anwesenden von rührungsvoller Theilnahme für Susanna ergriffen sind, erheben sich die beiden Aeltesten, um ihre verläumderische Anklage gegen sie vorzutragen102). Diese lautet im Wesentlichen dahin, dass Susanna von ihnen in flagranti ertappt wurde, als sie im Garten mit einem jungen Manne ein unerlaubter Weise verkehrte. Des Jünglings haben sie nicht habhaft werden können, da er entronnen, Susanna aber hätten sie sogleich befragt, wer der junge Mann gewesen sei, diese aber habe es ihnen nicht sagen wollen 103). wie bei dem gegen die des Ehebruchs Verdächtigte (Sota). Dem Inquisitionsverfahren gegen letztere durften ihre Knechte und Mägde nicht beiwohnen, weil ihr in ihrer Mitte der Mut wachsen würde‘, die That! abzuläugnen (מפגי שלבד. גם בדן M. Sota I, 6 nach Maimuni’s und Jizchaki’s Erklärung). Susanna erscheint sonach mit einem Gefolge von Bekannten, um sich bei ihrem Erscheinen vor Gerichte nicht fremd zu fühlen. — Die Angabe (S. v. 30), dass vier Kinder Susanna’s ihr hier zur Seite standen, gehört in das Reich der Erfindung.* 101) V. 32. Auch dies erinnert an die Behandlung der Sota, der nach Num. 5, 18 das Haupt entblösst wird. Nach R. Jehuda (M. Sota 1,6 Sifre I, 11b) durfte man, wenn die Inquisitin schönes Haar hatte, jener pentateuchisehen Vorschrift nicht folgen, damit der keusche Ernst, mit dem diese Untersuchung geführt werden sollte, nicht durch Erweckung unlauterer Gelüste entweiht werde (das Motiv דר, ידח־־ד חייש לדרדורא b. Sota 8 a ist das richtige)• Wenn, wie v. 32 erzählt wird, die beiden Aeltesten verlangten, dass Susanna entschleiert werde, damit sie an dem Anblicke ihrer Schönheit sich ergözen (iva tfxnlrjOÖwOL Kccllovg I7z1$v\1iag avvrjg Ph. hat דנגלון דישה ,) so ist dies einer von den manchmal beobachteten Fällen dieser Art, die R. Jehuda zur Aufstellung jener Norm bewogen. 102) V. 33—36. Nach v. 34 legten die Zeugen und Richter, währenddem die Anklage vorgebracht wurde, ihre Hände auf das Haupt Susannas. Damit wurde sie so behandelt, als ob sie bereits das Todesurteil empfangen hätte Nach. Lev. 24, 14 (vgl. Fritzsche z. St.) geschah dies einmal bei der Hinrichtung eines Gotteslästerers und auf diesen Fall schränken dies auch die Decisoren ein (Maim. H. Akum H, 10, Abraham b. David und Simson von Sens zu Sifra Emor, Abschnitt 19 Ed. Weiss 104 b). 103) V. 36—40. Der Inhalt der Aussage hat bei Theodotion die seiner früheren Darstellung des Sachverhaltes entsprechenden Modificationen. Die Verläumder müssen hier sagen, dass der Jüngling, als sie sich seiner bemachtigen wollten, ihnen einen Widerstand leistete, dem sie nicht gewachsen waren (v. 39), weil Susanna, um mit demselben ungestört allein zu sein, die Mädchen weggeschickt und die Thüren geschlossen hatte (v. 36). Es war

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