Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- III. (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 36)
- Language
- German
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31 allerdings noch in dem jüngeren Eingangsstücke—, dass ״in jenem Jahre“ zwei Aelteste aas dem Volke zu Richtern erwählt wurden79) und zwar von der Sorte derer, von welchen der Herr schon gesagt, dass Frevel aus Babylon ausgegangen, von den Aeltesten, den Richtern, die damit stolz thaten, dass sie das Volk leiteten.80) Die früheren Sätze müssen demnach auch darüber eine Angabe enthalten haben, die wir jetzt vermissen. Die Erzählung nimmt jetzt eine neue Wendung, indem sie uns mit dem Geschäfte der beiden Aeltesten bekannt macht81) und dann82) darstellt, wie sie dazu kamen, Susanna kennen zu lernen, und wie sie sich, nachdem ihnen der Plan, den sie betreffs ihrer gefasst, gelungen war, gegen sie benahmen. Sie haben als Richter den Beruf, ״die Processe, die ihnen zur Ent- Scheidung vorgelegt werden, zu schlichten 83). Sie kommen nach Theo- 79) V. 5 xai ärtedelxxhqoav övo 7tQ£0ßvx€Q01 ix rov Xaov xqirai iv Tto iviavxio ixelvca. Syr. P. hat zu Anfang des Verses eine allgemeine Zeitbestimmung — בזבנא הו — und überdies noch ״in diesem Jahre“ wie der griecb. Text, Syr. Pb. bat nur die erste, er nennt die beiden Aeltesten עמיד זאביד. Der Vertent scheint die Tradition, die hier richtig eine Hindeutung auf Acbab und Zidkia voraussetzt, nicht gekannt zu haben. Die TtqagßvTSQOi ix xov Xaov sind die זקני ישראל (Ezech. 14,1; 20,1) aus deren Mitte die Richter gewählt, oder wie es hier heisst, ernannt wurden. 80) Ueber diesen angeblich biblischen Ausspruch s. Anm. 117; der Syr.? hat vabv für Xaov gelesen und übersetzt demgemäss הנון דמשמשץ הוו בהיכלא. Er kann überdiess noch an לשרר, das dem xvßaqväv entspricht, einen Anhaltspunkt dafür gefunden haben, לשרת zu lesen. 81) V.6. 82) y 99—ך. 88) Kai rjQ%0VT0 7tqog avxovg 7tdvreg oi xqivo^iavot (v. 6 Th.). Die Peschittho fügt hinzu, dass die, welche sich an sie mit ihrer Streitsache wendeten, auch von ihnen das Urteil empfiengen (ימתדיגץ). In Ph. wird oi XQLVÖ^ievoL durch אילץ דאית חוא להון דינא חד עם חד wiedergegeben. Der Text, der den Vertenten vorlag, muss demnach den Inhalt dieses Verses durch *mehr Worte ausgedrückt haben, als der recipirte. In S. lesen wir für die entsprechende Stelle in T: ״Und es kamen Rechtshändel aus anderen Städten zu ihnen“ (Kai rjoxovxo xqiöetg it; äXXcov TCÖXetov Ttqog avxovg). Man sieht den Zweck einer solchen Angabe nicht ein und kann nur annehmen, dass hinter ihr irgend ein Uebersetzungsfehler verborgen ist. Vielleicht stand in der in rabbinisch-hebräischem Stile abge-