Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- II. (1876)
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 158)
- Language
- German
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meint, dass man Galatin nicht in Allem trauen dürfe. Da nun im Midrasch nie Namen von Gelehrten der Gaonenperiode Vorkommen und die Absicht einer Fälschung, welche durch Nachahmung zu täuschen sucht, hier ausgeschlossen ist, so kann man dieses Stück nur für echt halten. Ob nun nicht schon in der Quelle, der dasselbe entnommen ist, diese Namen fingirt waren, ist eine Frage, über die sich nicht weiter entscheiden lässt. 6. Ein Fabelbuch im Talmud. In b. Git. 35 a wird der Text eines von einem palästinensischen Gerichte ausgefertigten Protokolls mitgetheilt, nach welchem eine Frau, die mit ihrem Manne Acha b. Hedija, der auch den Namen Ajah Mare führte, nach Palästina ausgewandert war und daselbst von ihm den Scheidebrief erhalten hatte, durch ein Gelübde auf ihre Ansprüche verzichtete und zugleich erklärte, dass ihr auf ihren Ehevertrag nichts mehr als eine Decke, ein Buch der Psalmen, ein Buch Hiob und Gleichnissscliriften, welche zerfallen waren, ausgefolgt worden sind. Diese Gegenstände waren gerichtlich auf fünf Minen geschäzt worden und es ergehe daher an die babylonischen Behörden die Aufforderung, sie mögen dafür sorgen, dass der Geschiedenen auch der Rest des ihr zukommenden Betrages eingehändigt werde שלחו מתם איך פלוניתא בת פלונית קבילת גיטא מן ירא דאחא בר הידיא דטתקרי איה מרי ונודרת ואסרה פירות שבעולם עלה דלא קבילת בכתובתה אלא גלופקרא אחד וספר תלים אחד וספר איוב וממשלות בלואים ושמנום בחמשה מנה לכשתבוא לידכם הגבוה את השאר. Die Thatsache an sich kömmt hier nicht in Betracht und es wird dadurch an dem Inhalte der Urkunde nichts geändert, wenn, wie R. Asche meint, der in derselben erwähnte Get nicht ein Scheidebrief, sondern ein von dem bereits verstorbenen Manne ausgestellter Vertrag war, nach welchem es der Wittwe verboten war, die Schwagerehe einzugehen. Wir lernen aus diesem Schriftstücke beiläufig den Preis kennen, um den damals einzelne biblische Bücher zu haben waren*) aber noch *) Wenn die talmudische Mine 20 Thlr. 14 Sgr. wert war (Herzfeld metrologische Voruntersuchungen S. 58), so repräsentirten die in dieser Urkunde genannten Gegenstände einen Betrag von 307 Rmk.