Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- II. (1876)
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 146)
- Language
- German
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140 mung dahin interpretirt, dass dem Vater nicht das Recht zustehe, das Gut der Tochter an die Brüder derselben zu vererben. Nachdem somit dargethan ist, dass das Gesez, welches der Sklavin das erhaltene Abschiedsgut als Eigentum zuerkennt, ausdrücklich ausgesprochen werden musste, weil ihre Brüder kein Anrecht auf dasselbe haben sollen, wird nun noch den Gesezeslehrern die Frage vorgelegt, wozu auch in der Boraita dasselbe von dem Geschenke, das der Sklave erhält, statuirt wird, da es doch selbstverständlich ist, dass er in den Besiz desselben tritt. אלא ענק עברי לעצמו פשיטא אלא למאן. Darauf erwiedert R. Josef ״ יודקרת קא חוינא הכאIch sehe hier einen Jod-Karet“. Nach Jechielides (Ar. sv. ידקרת) und Jizehaki (z. St.) ist der Sinn dieser Worte: ״Ich sehe, dass aus einem Jod (dem kleinsten Buchstaben des hebr. Alphabets) eine Stadt gemacht wird“, d. h. die Boraita sagt mehr, als nötig ist. Schorr (7 החלוץ, S. 24) findet in יודקרת eine bei den Parsen übliche Ausdrucksweise ״Gitekrit“ oder ״Guetikherid“ für einen Geldbetrag, den der Nozudi dem Mobed übergibt, damit dieser ihm durch sein Gebet einen Antheil an dem Jenseits erwirke. R. Josef hätte sonach spöttisch bemerkt: Jch sehe, ihr wollt ihm, da das Geschenk nicht ihm gehören soll, dafür das Jenseits geben. Dass aber יודקרת ein Stadtname ist* *) geht, wie ein Gaon (bei Ar. 1. c., wo עיר für חכם zu lesen ist, vgl. Jesaia Berlin Additamenta z. St.) es auch dafür erklärt und wie Schorr (Ha־chaluz Bd. 8 S. 31) selbst zugesteht, aus anderen Stellen (Taanit 23 b u. a.) deutlich hervor. Eine noch nicht hervorgehobene Erklärung R. Chananel’s zu dieser Stelle wird in den Novellen R. Ahron ha-Levi’s**) z. St. (ed. Konstantinopel 10 a) mit- *) Es ist Diacira, einer Stadt, die aus den römisch-parthischen Kriegen bekannt ist (s. Sievers Studien z. Gesch. d. röm. Kaiser S. 247). *) Die חחשי קדושין, welche 1751 mit den Commentarien Abraham b. Davids, Serachja ha-Levi’s (Reifmann Biographie S. 57, Anm. 68 unbekannt) und Ascheri’s zum Tractate Kinim in Constantinopel edirt wurden, gehören nach David Pardo (225 ספרי דבי רבb) Ahron ha־Levi an .שוב מצאתי במס׳ קדושין שנדפסו בקושטה שנת תקו״ד משב אחד קדוש ואת שמו לא הגיד (וכפי הנראה ממ״ש הר״ן בשמעתא דצבורין דכ״ד בפלוגתא דריישי והראייה בעש אי חשיב באגב דמריה דספרא הוא הראייה שכ״ב שב בהדי סוגיא.... דמ״ש הריין שהיא שיטת הראייה ולמוד הוא הרב להעלים שמו לפי רוב הענוד. כאשר עשה בס׳ החנוך). Der Codex, aus dem sie edirt wurden, war nach dem Herausgeber Mordechai Jafeh 250 Jahre alt, stammte also beiläufig aus dem J. 1500. Die חרושי קדושין kennt auch der im 16. Jahrh. schreibende Bezalel Aschkenasi (Resp. No. 1 fol. 8 a)