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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1876-01-01 · II. (1876) · page 120

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
II. (1876)
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 120)
Language
German
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IRI
…/2418846-2418849--0373-2419261
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114 Mischna geordnet ,war, hatte jeder wie seine Mischna auch seinen Talmud. Nachdem diese redigirt war (also die Vielartigkeit derselben aufgehört hatte), erklärte sich jeder die Mischna und machte seine Schüler mit ihren Andeutungen bekannt. Nachher musste man auch die Erläuterungen sammeln und für die Wiederholung in eine Fassung bringen״ (Ed. Wallerst. S. 11 lat. Uebersezung 27, 28, Juch. S. 112, Chof. M. S. 30, ed. Goldb. 2 S. 24, 25). Hier ist also selbst nach dem Schullam’schen Texte von einer schriftlichen Aufzeichnung keine Spur und doch erklärt und ergänzt hier Scherira das früher Vorgetragene. Es steht somit fest, dass nach Scherira in der Tanaimwie in der Amoräerperiode für das Gesezesstudium von der Schrift kein Gebrauch gemacht wurde. Man kann aber auch den talmudischen Aussprüchen nicht unbedingt mit Lebrecht (krit. Lese a. a. 0.) den Sinn vindiciren, dass es nach ihnen nur unstatthaft gewesen wäre, Halacha’s aus Schriften vorzutragen, nicht aber, sie niederzuschreiben. Es ist, wenn wir die Stelle in Gitin 60 b näher betrachten, etwas auffallend, dass das Verbot, Halacha’s nie<ferzuschreiben, durch zwei Aussprüche statuirt wird. Zuerst begründet es Juda b. Nach־ mani nach Massgabe zweier Schriftstellen und dann wird es in der Boraita Ismaels aus einem Worte der ersten gefolgert. Es liegt hier keine Tautologie vor, es weist vielmehr jeder der beiden Aussprüche auf ein anderes hin. Achten wir darauf, dass Juda b. Nachmani, der Autor des ersten Ausspruches: ״Die schriftlich gegebenen Lehren darfst du nicht mündlich vortragen, die mündlich mitgetheilt sind, nicht schriftlich ausdrücken (דברים שבכתב אי אתה רשאי לאומרן בעל פה דברים שבעל פה אי אתה רשאי לאומרן בכתב) ein Meturgeman (öffentlicher Vorleser und Erklärer der Tora מתורגמניה דריש לקיש) war, so wird man zu der Vermutung kommen, dass er unter דברים שבעל פה hier das Targum verstanden haben kann, ln diesem Sinne wird die Schriftstelle, mit der er seinen Ausspruch begründet, im Midrasch verstanden כתוב לך את הדברים האלה הרי תורה שנתנה בכתב כי על פי הדברים האלה הרי תרגום שנתן על פה (Tanchuma Wajera No. 5, vgl. Ki־Tissa No. 34). Juda b. Nachmani sagt also mit anderen Worten dasselbe, was eine Boraita das. (vgl. auch Schemot r. c. 47)המתרגם אסור לו להסתכל בס״ת ולתרגם כדי שלא יאמרו תרגום כתוב בתורה והקורא אסור ליתן עיניו חוץ לתורה שלא

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