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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1876-01-01 · II. (1876) · page 79

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
II. (1876)
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 79)
Language
German
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Lehr Versammlungen festgestellt und nachher im Texte angemerkt worden.115) Jüngeren Ursprungs und darum auch geringeren Ansehens sind die aus Erklärungen des Gaon’s R. Jehudai hervorgegangenen Interpretationen, wie auch die aus seinen Halachas in den Talmudtext nung תנא דבי רב für eine unter der Formel תייר angeführte Boraita vgl. Friedmann Einl. in die Mechilta S. 17 u. 44. 115) Von der Norm והילבתא תחייתו בפשיעת וסופו באונס חייב (Bab. mez. 42 a) die Simon Kijara (gr. Halachot ed. Yen. 93 a) und R. Chananel (Tosafot z. St.) bereits in ihren Texten hatten, wird im Tosafot Kid. 52 a bemerkt, dass sie saboräischen Ursprungs sei (ואח״ב נפסקה הך הילבתא כרבנן סבוראי). Man kann diese Bemerkung dahin erweitern, dass ein grosser Theil der zalreichen die Discussion abschliessenden Normirungen (Hilcheta) von den Saboräern hinzugesezt wurden. Yon ihnen stammen vielleicht Berach. 48 a וליה הילבתא בכל תני שמעתתא אלא כי הא דאר״ג . In Tosaf. z. St. wird bereits darauf hingewiesen, dass dieser Passus nicht organisch dem Contexte eingefügt ist. Denselben haben bereits die gr. Halachot und R. Hai Gaon bei Ar. sv. פרח; R. Natronai kennt dasselbe als eine aussertalmudische Tradition, nach welcher auch der Ausspruch R. Nachman’s keine practische Anwendung findet (Sid. Amram 11a ועוד ב פיר ז ש שמענו מרבותינו שאלו שמועות של גי שאכלו כאחת כגון תשעה ועבד וכוי וקטן היודע למי מברכין אינן הלכה ואין עושי ן מעשה כמותן vgl. Maimon. zu H. Berach. 5, 7.) In änlicher Weise war auch Nid. 67 a bemerkt ולית הילבתא ככל הני שמעתתא, nur ist dieser Passus in manchen Codices ausgefallen (vgl. das. Tosafot s. v. פתחה). Es kam auch vor, dass zwei einander widersprechende Normen nebeneinander standen und darum von den Saboräern jeder ihre Grenzen gezeichnet wurden (wie Jebam. 25 a והילבתה בוותיה דרב והילבתא בוותיה דרבי קשיא הילכתא אהילבתא ובו׳, Roseh ha־Schana 19 b והילבתא בטלו והילבתא לא בטלו הילבתא אהילכתא לא קשיא ובו׳, vgl. auch Bab. bat. 119 b) oder dass mit der Aufstellung der Norm der etwa zu erhebende Gegeneinwand beseitigt werden musste (Berach. 36 a, Erub. 28 b ואע״ג דקלסיה שמואל לרב יהודה הילבהא כוותיה דשמואל vgl. Ketub. 56 a ואע״ג דלט רב נחמן ואמר ובו׳ והלכה למעשה בראב״ע). Wenn die Normirung dem Ergebnisse der Discussion zuwider schien, wurde sie durch eine Nachbemerkung gerechtfertigt (Erub. 10 a und Parallelstellen .. . והלבתא . .. תיובתא והילכתא משום). Manche in späteren Werken, wie im Seder Tanaim, den grossen Halachot*) u. a. erscheinenden Normirungen, die schon von den Saboräern herrühren, haben im Talmud keine Stelle gefunden und sind nur zuweilen in die Texte hineingetragen worden. Dadurch, dass sie nicht rechtzeitig aufgezeichnet wurden, ist dann auch ihr Inhalt schwankend *) Yon den mit והלכה notirten Decisionen bemerkt Jizchaki, dass sie aus dem lezten amoräischen Zeitalter stammen (Chul. 49 a ובישיבה האחרונה נפסקו ההלכות הללו הפסוקות סתם בגמרא) vgl. Samuel b. Meir zu Bab. bat. 130b.

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