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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1876-01-01 · II. (1876) · page 51

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
II. (1876)
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 51)
Language
German
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wurden damit die Lehrvorträge, die dann den talmudisehen Text zur Grundlage hatten, eingeleitet. Wir besizen solche introductorische Bemerkungen der Saboräer zumeist nur zu den Tractaten der Sectio» Naschim. Unter den Zusäzen sind drei, welche eine selbständige Fortbildung des halachischen Materials bekunden, besonders beachtenswert. Der erste betrifft den Termin, mit welchem nach Verlaufe des gesezlich festgesezten Zeitraums, der zwischen der Verlobung eines Mannes mit einer Jungfrau bis zu der Eingehung der Ehe unterliegen muss, für leztere das Anrecht auf Alimentation beginnt02). Der zweite betrifft eine von den Saboräern getroffene Institution, dass, wenn eine Frau ihren Mann verlassen und nach 12 Monaten nicht zu ihm zurückgekehrt ist, dieser sich von ihr scheiden kann, ohne ihr die Dotation zurückzustellen und ohne dass die Verfasserin während dieser ihr gewährten Bedenkfrist irgend einen Anspruch an den Ehemann hat.63) Der dritte Zusaz ist ein die Ausdrueksweise der schliessen, dass die zweite ein jüngerer Nachtrag ist, was wir bei einer an־ deren Gelegenheit ausführlich nachweisen werden. Es ist auch troz des eigenartigen Sprachcharakters und des aus zwei Recensionen zusammen־ getragenen Textes des Tractates Temura noch nicht sicher, dass die ganze Gemara zu demselben von den Saboräern verfasst wurde. Diese waren nicht mehr selbst im Besize des ganzen darin verarbeiteten Traditionsmateriales. Wir kommen auf denselben wie auf die jüngeren Zusäze im Talmud noch weiter zurück. Es ist überhaupt nicht anzunemen, dass Partieen, in denen Boraita’s und Originalaussprüche von Amoräern Vorkommen, welche nicht auch an anderen Orten sich vorfinden, saboräischen Ursprungs sind. Darnach haben wir auch hier nur jene Stellen als saboräisch bezeichnet, an welchem dieser Charakter deutlich zu erkennen ist. Das Nähere werden noch weitere Anmerkungen darlegen. 62) Ketubot 2 a, b. 63) Ketubot 64 a. השתא דלא איתמר לא הכי ולא הכי תפסד. לא מפקיבן מינה לא תפסה לא יהביגן לה ומשהיגן לה תריסר ירחי שתא אגיטא ובהנך תריסר ירחי שתא לית לה מזוני מבעל; diese Bestimmung ist in den grossen Halachot (Ed. Venedig 72 a) weggelassen, weil sie schon zur Zeit der ersten Gaonen abgeändert wurde. Dass die bezeichnete Stelle den Saboräern angehört, also auch die darin ausgesprochene Anordnung von ihnen herrührt, steht durch das Zeugniss R. Isak b. Abba Mare’s (Ittur, ed. Lemberg 1 59 a, vgl. Rappaport a. a. 0. S. 250) fest. Es wird dies aber noch durch eine ältere Quelle documentirt. In einem Respon־ sum (Schaare Zedek 56 a) berichtet nämlich Scherira — wovon er auch eine

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