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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1876-01-01 · II. (1876) · page 46

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
II. (1876)
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 46)
Language
German
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40 ausgegangen war, besassen keine Führer und auch keine Jünger, die nach der Kenntniss der Lehre dürsteten. Der Talmud stand wie ein grosses Grabdenkmal da, das von dem, was die Todten geschaffen, Zeugniss gab; aus dem Leben war das Wissen geschwunden. Es bedurfte einer geraumen Zeit, ehe sich die babylonische Judenheit von den Schlägen, die sie erlitten, erholen konnte. Zur Arbeit feite die Kraft, die Lust, die Ruhe. Die Zeit zur Erholung und erneuten Sammlung des geistigen Lebens war erst mit dem Tode Kobads (531) gekommen.!Nach ihm war ein Regent auf den Thron gelangt, dessen Geist von Weisheit, dessen Herz von Milde erfüllt war, Nuschirwan. N. war ein geschworener Gegner der Mazdakijah und sprach gegenüber dem fanatischen Eifer derselben Grundsäze seiner Staatsleitung aus, die noch Königen des 19. Jahrhunderts zur Ehre gereichen könnten. ״Gott allein kann in das Innere der menschlichen Gesinnungen blicken. Ich will dies von Euch so verstanden wissen,“ sprach er in seiner Thronrede, ״dass meine Wachsamkeit und Aufsicht sich nur auf euere Handlungen, nicht auf euere Gewissen erstrecke.“ 53) Er brachte dem persischen Reiche nach den verheerenden Wetterstürmen, die seine Gefilde verwüstet hatten, einen sonnigen, saatenreichen Frühling. An Stelle der Gesezeslosigkeit, welche mit dem mazdakischen Communismus eingerissen war, sezte er eine geregelte, Leben, Eigentum und Familie schüzende Rechtsordnung; er gründete Schulen und zog griechische Weise an seinen Hof.54) Die Juden nahmen ihre frühere gesicherte Stellung wieder ein und hatten völlige Freiheit der Religionsübang. Sie konnten dem herkömmlichen Geseze ungestört nachleben und wenn man bedenkt, dass sie nach demselben auch Recht sprechen und ihr Gemeinwesen verwalten konnten, also im Besize ihrer nationalen Rechtsgewohnheiten verblieben, so ist die Kopfsteuer, die sie gleich den im persischen Reiche lebenden Christen zu entrichten hatten,55) nicht so sehr als eine drückende Ausnahmspflicht wie vielmehr als ein Ersaz für die in weiterem Masse gewährte Selbstständigkeit zu betrachten. ss) Malcolm Gesch. Persiens I. S, 113. 5ף Das. S. 115, 116. 55) Das. S. 122.

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