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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1876-01-01 · II. (1876) · page 41

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
II. (1876)
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 41)
Language
German
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35 sprechung nach jüdischem Geseze in höchster Instanz verbunden, so dass der vom Exilsfürsten ernannte Träger dieser Würde den ersten Rang nach dem Rector der Akademie einnahm, 42) Die Organisation des jüdisch-babylonischen Gemeinwesens, die eigentlich erst unter der Araber-Herrschaft sich zu bestimmter Gestaltung befestigte, war aber zu dieser Zeit derart zerrüttet, dass es überhaupt zweifelhaft ist, ob damals die Ertheilung von Aemtern an bestimmte Personen stattgefunden hat. Von Sama b. Jehuda, der 42) Dem ״Richter vom Hofe“ (Dajan-di-Baba) war gleich dem Ab-Bet-din, der in der thanaitischen Periode in Palästina neben dem Patriarchen den ersten Rang einnahm, die Handhabung der judiciellen Praxis und damit die höchste Stellung nach dem Rector der Akademie eingeräumt. Hai Gaon, der von seinem Vater Scherira in diese richterliche Würde eingesezt wurde, erscheint in dem Range eines Ab-Bet-din (Ep. Scher.-Ende וסמבניד, לד,אי בגן באבות בייד) und führt den Titel ״Richter vom Hofe“ (Respons. bei Sachs Ha- Techija I, S. 41 מאצל אדוגעו גאוגיגו מר רב שרירא גייר ומאצל בגו די יבא דבב א מר רב האי גאון) גי׳ר) und Scher. Ep. Cod. London in Ed. Goldberg 2, S. 1). Aus den Worten סליקת גפשי מן גאזגזת והדר לאבות בית דין (Scher, p. 21) geht klar hervor, dass diese Würde nur von der des Gaon übertroffen wurde, wie dies auch daraus hervorgeht, dass, als Isak b. Chija zum Gaon ernannt wurde (827), sein gelehrterer Rivale Josef b. Chija damit befriedigt wurde, dass ihm das Gaonat für die Zukunft versprochen und für jezt das Amt des ״Richters vom Hofe“ belassen wurde. Man nannte dasselbe das ״Abbat des Gerichtshofes“ (אבות בית דין ▼gi. die oben angeführten Stellen; das Abstractum!"VON von אב hat auch Abr. Ibn Daud in Emuna ramah ed. Weil, S. 6, 38). Der Titel דיין דבבא schreibt sich wohl ursprünglich davon her, dass der Oberrichter am exüarchischen Hofe (פתחא דבי גשיאה Ketub. 34 a, 65 b, פתחא-דריש גלותא Chul.84b, vgl.בבא Erub. 11b) seinen Siz hatte. Das Wort בבא erscheint auch sonst in der ßedeutimg ״Hof“ ״Residenz“ (Mordtmann in Zeitschrift d. D.-M.-G. 19 S. 575, 596). Im kl. Chronikon wird erzält, dass ״der׳״Richter des Exilarchen“ (דייגא דריש גלותא) einmal in dem Wohnorte des Schulhauptes R. Chanina einen Vortrag halten wollte, und als dieser dies niefit״ zuliess, därin eine Verlezung der exüarchischen Machtvollkommenheit erblickt wurde* JEs ist höchst wahrscheinlich, dass der Titel ״exilarchischef“ Richter“ hier emen Träger des Abbates bezeichnet. Die Autorität, die dem Richter vom ״Hofe eingeräumt war, war in vieler Hinsicht der des Rectors ganz gleich und wird er in dem bekannten Gebete für die babylonischen Lehrer und auch sonst unmittelbar nach diesem genannt (Sch. Zedek VI, 5,3 Fol. 91 זמומחד. דאמר רבגן אפילו יחידי כגון־ריש מתיבתא ודייגי דבבא). Trozdem dieses^Amt ein constantes war, das wie das Gaonat nach jeder Vacanz wieder neu b$s§zt wurde, sind

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