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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1876-01-01 · II. (1876) · page 40

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
II. (1876)
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 40)
Language
German
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34 wurden wie die R. Achai’s manclimal massgebend für die Decision der als gültig zu betrachtenden Normen. 37) Von seiner Lehrthätigkeit hat sich sonst keine Spur erhalten. 38) Sein Todestag ist der 6. Kislew 506. 33) Mit besonderer Auszeichnung wird der Name des Saboräers Sama b. Jehuda genannt, der gleich Samuel b. Abbabu die Gesezeskünde als ein Erbe von seinem Vater überkommen zu haben scheint. 40) Einer unverbürgten Nachricht zufolge nahm er die Würde eines ״Richters am Thore“ ein. 41) Mit dieser war das Amt der Recht- R. Samuel b. Abbahu’s über die Entscheidung, die sein Vater in der dort besprochenen Streitfrage gefällt hat, ist ein Zusaz der Saboräer, der in den halachischen Campendien deshalb weggelassen und bei der Normirung nicht in Anschlag gebracht wurde (s. Alfasi Chul. 739, Ittur II, 17b, Or Sarua I, 41 D Torat ha־Bajit 22a u. a.) Die Aeusserung R. Mescharschaja’s bezieht sich auf den Ausspruch Acha b. Raba’s (die LA. אדא בר נתן in den Ausgaben ist falsch; Juch. S. 109 liest bereits אחא בן נתן; Ascheri, Or Sarua und Ittur [wo אבא nur Druckfeier] haben אחא בריה דרבא. Die Richtigkeit lezterer LA. geht aus Synh. 75b, 76a hevor. wo R. Mescharschaja ebenfalls von Acha b. Raba als von seinem Grossvater spricht [dort ist רבא für רב zu lesen]). Aus dieser talmudischen Notiz ist zugleich zu ersehen, dass der Name יהודת (ST.) oder רבא (Abr. Ibn Daud, Zacuto) für SamuePs Vater falsch ist. 37) S. Anm. 26 und 34. 38) In Midr. Samuel c. 7. wird zwar ein Ausspruch unter diesem Namen angeführt (ר׳ שמואל בר א בהו אמר זקן שנמצא בו דבר של דופי אין מורידין אותו מגדולתו), allein hier war sicherlich nicht der babyl. Saboräer, sondern ein palästinischer Gesezeslehrer Samuel b. Abba (s. Frankel Einleit, in den j. Talmud 125 b) genannt. Ueberdies hat Jalkut II. 89 hier die LA. ר׳ שמואל בר נחמני אמר רב וב׳ . 39) Mem. No. 4. ‘40) Sama sowol als sein Vater werden in allen über sie berichtenden Quellen רבנא titulirt. 41) Scherira bemerkt zu Memorabilien No. 1, dass Sama wie man sagt, ״Richter am Thore“ gewesen sei. Man folgerte dies vielleicht nur aus der Titulatur יבנא, die auf eine Amtswürde hin weist. Aus dieser Notiz ist aber wenigstens zu ersehen, dass R. Sama nicht als Schulhaupt von Sora galt, wie man das nach dem Scherirabriefe annehmen zu dürfen glaubt (Anhang I). Da der Talmud den Titel דיינא רבבא nicht kennt, so wäre, wenn Sclieriia’s Angabe sich auf die Wirklichkeit stüzte, R. Sama der erste, der als Träger desselben erscheint.

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